Weiden in der Oberpfalz
24.03.2020 - 11:12 Uhr

Wieder vermehrt Kurzarbeit durch Coronakrise

Jahrelang war Kurzarbeit kein Thema für den Arbeitsmarkt. Schlagartig jedoch tritt dieses Instrument durch die Coronakrise in den Mittelpunkt der Hilfen für die Wirtschaft.

Dieser Vordruck muss zuerst ausgefüllt werden. Bild: Bühner
Dieser Vordruck muss zuerst ausgefüllt werden.

Lange muss man heutzutage suchen, um in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit aktuelle Zahlen über den Umfang der Kurzarbeit zu finden. In den Jahren des Wirtschaftsbooms war es viel wichtiger, über neue Tiefststände in der Arbeitslosigkeit und über den explodierenden Fachkräftemangel zu berichten. Kurzarbeit war weitestgehend aus den monatlichen Statistiken der Arbeitsagenturen verschwunden.

Zu Recht, denn zum Beispiel im August vergangenen Jahres waren im Bezirk der Arbeitsagentur Weiden gerade einmal drei Betriebe mit insgesamt 24 Arbeitnehmern von Kurzarbeit betroffen. Blättert man jedoch in der BA-Statistik Jahre zurück, wird deutlich, dass dieses traditionelle Instrument der Arbeitsmarktpolitik schon mehrfach ganz andere Bedeutung hatte.

So zum Beispiel in den Jahren nach der Bankenkrise von 2008. Damals wurde das Instrument Kurzarbeit im März 2010 im Arbeitsagenturbezirk Weiden von 212 Betrieben und 2151 betroffenen Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Bayernweit wurden damals sogar mehr als 167.000 Kurzarbeiter gezählt, darunter alleine fast 35.000 in den von der Wirtschaftskrise besonders betroffenen Bezirken Nürnberg und Schweinfurt. Einen Höhepunkt in der Kurzarbeit gab es auch im damaligen Arbeitsamtsbezirk Weiden schon einmal im Jahr 1993, als im Jahresdurchschnitt damals mehr als 4300 Kurzarbeiter gezählt wurden.

Jedes Arbeitsamt hatte damals seine eigene Organisationseinheit für Kurzarbeit. Heute werden Kurzarbeitsanträge zentral vom Operativen Service der BA-Regionaldirektion Bayern in Nürnberg entgegengenommen und bearbeitet. Die Beratung der Betriebe über Kurzarbeit erledigt der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur. Weil zwischen „Anzeige über Arbeitsausfall“ eines Betriebs und „abgerechneten Kurzarbeitsstunden“ meistens viele Wochen liegen sind aussagekräftige Statistiken über Kurzarbeit immer nur mit einer Zeitverzögerung möglich.

Die neuesten Zahlen über den Arbeitsagenturbezirk Weiden weisen für Oktober 2019 fünf Betriebe mit 385 in Kurzarbeit stehenden Arbeitnehmern aus. In Folge der Coronakrise werden diese Zahlen voraussichtlich sehr schnell auf ein Vielfaches steigen. „Wir beraten in diesen Tagen fast täglich bis zu 100 Betriebe über Kurzarbeit“, sagt Richard Murr vom Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Weiden. Zwischenzeitlich seien bereits rund 650 Beratungen angefallen. Das Branchenspektrum sei sehr breit, betont Murr. Kleinbetriebe des Dienstleistungsgewerbes überwiegen deutlich, zum Beispiel Transport/Logistik, Hotel- und Gaststätten sowie Kosmetikstudios. „Auch ein paar Größere befassen sich mit diesem Thema“, berichtet Murr. Einer Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit vom 20. März zufolge sind innerhalb von einer Woche bundesweit 76.000 Anzeigen auf Kurzarbeit erstattet worden. „In Anbetracht der Vielzahl neuer Kurzarbeitsfälle und vor dem Hintergrund der momentanen Überlastung der Telefonie bitten wir um etwas Geduld. Nachteile entstehen nicht“, heißt es dazu in einer Presserklärung der Agentur für Arbeit Weiden.

Telefonische Voranmeldungen der Kurzarbeit seien derzeit nicht nötig.

Arbeitgeber können sich direkt an den Arbeitgeberservice unter Telefon 0800/45555 20 wenden. Arbeitsagenturchef Thomas Würdinger rechnet auch mit einer wachsenden Zahl neuer Arbeitslosmeldungen. Erste Hinweise dazu könnten bereits aus die Arbeitsmarktzahlen für März ergeben.

Info:

Kurzarbeit im Überblick

Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG) besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben.

Der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit schriftlich angezeigt werden.

Die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist nur in Betrieben zulässig, in denen mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.

KUG beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.

Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.

Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.