Weiden in der Oberpfalz
15.01.2021 - 15:01 Uhr

Versuchte Erpressung: 47-Jähriger verlangt 500 Euro von Justizmitarbeiter

Der Angeklagte beschäftigte die Justiz schon häufig. 14 Eintragungen – die meisten wegen kleinerer Betrugsdelikte und Beleidigungen – weist sein Vorstrafenregister auf. Nun stand er erneut vor dem Weidener Landgericht.

Die Statue Justitia ist im Amtsgericht Hannover zu sehen. Symbolbild: Peter Steffen
Die Statue Justitia ist im Amtsgericht Hannover zu sehen.

Ein 47-Jähriger stand in Weiden wegen versuchter Erpressung vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts. Er hatte, wie auch die Staatsanwaltschaft, gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts zu einer Geldstrafe von 130 mal 10 Euro Berufung eingelegt. Der Mann hat die Justiz schon häufig beschäftigt.

Im November war er verurteilt worden, weil er einem Rechtspfleger eine Rechnung geschickt und dabei gedroht hatte, dass ein Mahnbescheid ergehen werde und ein Inkassobüro „Albania“ mit dem Eintreiben der Forderung beauftragt werde.

Der Hintergrund: Der ALG-II- Empfänger hatte sich von dem Justizmitarbeiter schikaniert gefühlt. Er hätte angeblich zur Anmeldung eines Gewerbes die Eintragung ins Handelsregister gebraucht. Diese hatte ihm der Leiter des Registergerichts nur gegen Zahlung eines Kostenvorschusses genehmigt, weil andere behördliche Forderungen noch offen waren. Als im Oktober 2019 der Kostenvorschuss eingegangen war, dauerte es noch einige Zeit, bis das Gewerbe angemeldet war. Daraus konstruierte der Mann aus dem Weidener Umland eine Forderung von 349 Euro, da ihm Kunden entgangen seien und er Umsatzeinbußen gehabt habe. Mit Zinsen und weiteren Gebühren summierte sich die Forderung später auf knappe 500 Euro. Dies alles berichtete der 52-jährige betroffene Behördenmitarbeiter als Zeuge. Der Angeklagte widersprach dessen Darstellung als „Lüge“ und forderte die Vereidigung. Vorsitzender Richter Reinhold Ströhle lehnte dies ab.

Rechtsanwalt David Hölldobler (Regensburg) versicherte, dass sein Mandant an die Rechtmäßigkeit seiner Forderung geglaubt hatte. Um zu klären, wie die Eintragungen ins Handelsregister und beim Gewerbeamt voneinander abhängen, will Richter Ströhle am Mittwoch einen Sachbearbeiter hören und vertagte die Verhandlung deswegen. In das Urteil des Amtsgerichts war auch eine Verurteilung wegen Beleidigung einer Justizmitarbeiterin und des Stellvertretenden Amtsgerichtsdirektors Hubert Windisch eingeflossen.

Weiden in der Oberpfalz15.01.2021
 
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