"Bei mir war es üblich, wenn jemand zu mir kam, dass wir ein 'Töpferl' geraucht haben", sagt der 23-jährige Angeklagte am Montag. Der Sachverständige Dr. Bruno Rieder beschreibt das Handeln des Beschuldigten vor der großen Strafkammer des Landgericht Weiden als eine "typische Drogenkarriere". Staatsanwalt Sebastian Goldmann legt dem Mann aus einer Stadt im östlichen Landkreis Tirschenreuth gleich mehrere Delikte in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln zur Last. Der Angeklagte habe damit nicht nur gehandelt, sondern sie auch an Mittelsmänner zum gewinnbringenden Weiterverkauf gegeben. Er habe Minderjährige in seine Handlungen und Geschäfte einbezogen und eine gefährliche Körperverletzung in Kauf genommen.
Ein Kilo Gras zum Weiterverkauf
Vor Gericht werden zwei Vorfälle untersucht, die sich im Januar 2019 abgespielt haben sollen. Acht Zeugen erscheinen vor Richter Gerhard Heindl und Beisitzerin Susanne Palmer, um die Ereignisse aufzuklären. Der Beschuldigte räumt vor der großen Strafkammer nahezu alle Vorwürfe ein. "Wie viel Marihuana hatten Sie insgesamt?", fragt Richter Heindl. Der 23-Jährige nennt ein Kilo, welches er für 5600 Euro an der Grenze zu Tschechien erworben hatte. Dieses wollte der Angeklagte für rund zehn Euro pro Gramm verkaufen. Er schrieb eine Disco-Bekanntschaft auf Whatsapp an, die ihm dabei helfen sollte. Dabei handelte es sich um einen 16-Jährigen aus Weiden. Der Richter fragt den Beschuldigten, ob ihm bewusst war, dass sein Abnehmer minderjährig gewesen ist. "Nein, er hat ja mehr Barthaare im Gesicht als ich", antwortet der 23-Jährige.
Sein Verkaufspartner sagt als Zeuge aus. Der Schüler aus Weiden soll 150 Gramm von dem Angeklagten bekommen haben. Da er in dieser Sache bereits rechtskräftig verurteilt wurde, verneinte er das aber. Er sei mit einem weiteren Bekannten zu dem 23-Jährigen gefahren. Laut Anklageschrift habe dieser weitere 90 Gramm zum Weiterverkauf erhalten. Der Zeuge stellte sich aber nur als Vermittler dar. "Ich habe 5 Gramm bekommen und nichts weiterverkauft."
"Polizei vor der Tür"
Der zweite Vorfall ereignete sich am 24. Januar. Eine 17-Jährige kontaktierte den Angeklagten über Whatsapp und fragte ihn nach 50 Euro, die sie von ihm leihen wollte. Er lud sie zu sich nach Hause ein. "Wir haben eine Bong geraucht." Die 17-Jährige wollte angeblich mit ihm schlafen, um das mit dem Geld wieder gut zu machen, was der Angeklagte aber ablehnte und das Mädchen aus seiner Wohnung verwies. Was danach geschah, bekam er nicht mehr mit. "Plötzlich stand die Polizei vor der Tür", sagt er.
Die junge Frau und eine ehemalige Nachbarin des 23-Jährigen schildern als Zeugen ihre Perspektive. Nachdem die 17-Jährige das Haus des Angeklagten verlassen hatte, klingelte sie bei dessen Nachbarin gegenüber, bat diese um Hilfe und darum, einen Rettungsdienst zu rufen. "Die junge Frau war außer sich und sagte, der Angeklagte habe ihr Drogen verabreicht".
Als die Nachbarin dem Mädchen die Tür öffnete, hätte diese mehrere Tabletten auf der Zunge gehabt. "Sie hat sie aber nicht ausgespuckt." Da der 17-Jährigen schwindlig war, holte sie ihr einen Hocker. "Sie hatte Probleme, einen Schuh wieder anzuziehen." Die junge Frau lehnte sich an die Hauswand und wurde zunehmend apathischer. Bald kamen Polizei und Krankenwagen und nahmen sie mit.
Vor Gericht kann sich die heute arbeitslose 19-Jährige kaum mehr an die Situation erinnern. Sie weiß noch, dass ihr der Beschuldigte, den sie nur flüchtig kannte, bei sich eine Zigarette anbot. "Das fand ich nett", gibt sie zu. "Haben sie ihm ihr Alter gesagt", fragt Richter Heindl. "Ja, als ich dort hinkam." Sie bestätigt, dass sie Geld von dem 23-Jährigen leihen wollte. Sie hätte es ihm zurückzahlen wollen, aber nicht mit Sex. Da er ihr die 50 Euro aber nicht geben wollte, sei sie gegangen, weil ihr plötzlich heiß und schwindlig wurde. Sie habe zuvor noch nie Marihuana konsumiert.
Sie suchte nach Hilfe. An Tabletten könne sie sich nicht erinnern. "Ich habe ein Zungenpiercing." Der Angeklagte erklärt: "Ich habe ihr kein Ecstasy gegeben." Auch ein Bluttest der Geschädigten zeigt auf, dass sie zwar Cannabis, aber keine chemischen Drogen zu sich genommen hatte. Erst nach einer Woche sei es der 17-Jährigen wieder besser gegangen. "Es hat sich in den Tagen darauf alles unwirklich angefühlt. Ich wusste nicht, ob ich noch lebe oder schon tot bin."
Das Strafmaß liegt bei 1 bis 15 Jahre. Es wäre noch Luft nach oben gewesen.
Chatverläufe als Beweismittel
Dr. Bernd Schwarze, Rechtsmediziner an der Universitätsklinik Nürnberg-Erlangen, stand als weiterer Sachverständiger zur Verfügung "Kann man an der Menge an THC, die bei der Geschädigten gefunden wurde, Ausfallerscheinungen oder psychische Auffälligkeiten erwarten?", fragt ihn Richter Heindl. "Auch eine niedrige Dosis kann zu erheblichen physischen oder psychischen Ausfallerscheinungen führen", erklärt Schwarze. Die Polizei durchsuchte noch am selben Tag die Wohnung des Angeklagten. Dort fanden die Beamten weitere rund 670 Gramm Marihuana, Utensilien zum Rauchen, Verpackungsmaterial und eine Feinwaage. "In der Wohnung gab es ein großes Durcheinander. Irgendwo war eine Bong. Überall lagen kleine Brösel rum", sagte ein Polizeibeamter, der bei der Durchsuchung beteiligt war. Das Handy des 23-Jährigen wurde beschlagnahmt. Immer wieder wurden in der Verhandlung Chatverläufe als Beweismittel herangezogen. Aus den Daten gehen Hinweise zu 16 Abnehmern und drei Mittätern beim Handel mit dem Angeklagten hervor. Überwiegend ging es um Marihuana.
Dr. Bruno Rieder berichtet als Sachverständiger von der Biografie und Krankengeschichte des Angeklagten. Es wird deutlich, dass der 23-Jährige schon in seiner Jugend Drogen konsumierte und bis heute abhängig ist. Regelmäßig nimmt er Marihuana und Ecstasy. Er knüpfte Kontakte mit der Szene. Der Facharzt für Psychiatrie sieht den Angeklagten empfiehlt eine stationäre Therapie.
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Strafmaß zwischen 1 bis 15 Jahre
In seinem Urteil hält Richter Heindl den Angeklagten in zwei Fällen des unerlaubten Handels mit Drogen für schuldig und in der Abgabe an Minderjährige in einem Fall. Deshalb erhält der 23-Jährige eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und soll in dieser Zeit auch in einer Klinik untergebracht werden. "Wir glauben, dass der Angeklagte nicht wusste, dass einer seiner Abnehmer minderjährig ist", sagt der Richter in seiner Begründung. Anders sah die Angelegenheit bei der Geschädigten aus. Es liege hier nahe, dass sie den Joint zur Kunden-Akquise bekommen habe. "Das Gericht ist nicht überzeugt, dass der Beschuldigte Tabletten an sie verabreicht oder abgegeben hat." Jedoch habe sie Folgen erlebt. Der Richter glaubt, dass es dem 23-Jährigen bei dem Drogenhandel um gewinnbringende Einnahmen ging. Das Urteil sei deshalb so ausgefallen, da der Angeklagte geständig war, aber bereits einschlägig vorbestraft ist. "Das Strafmaß liegt bei 1 bis 15 Jahre. Es wäre noch Luft nach oben gewesen", sagt der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.















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