Seine erste spontane Erklärung dafür auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien: "Das sind wahrscheinlich Fans von mir." Doch wie ist es möglich, dass irgendwelche Fans an ein Wahlplakat mit seinem Konterfei kommen? "Meine Druckdateien sind verfügbar. Da kann sich doch jeder Zugriff verschaffen."
Erst vergangene Woche hatte Ali Zant, so wie die Vertreter aller Wahlkampfparteien in Weiden, erklärt, dass sich die Linken bei der Plakatierung an die vorgeschriebene Frist halten würden. Laut Verordnung dürfen die Plakate im Stadtgebiet erst sechs Wochen vor dem Wahltermin aufgehängt werden. Für die Kommunalwahl am 15. März wäre das also der 2. Februar.
An besagte Fans glaubt der Schatzmeister und OB-Kandidat der Weidener Linken wohl selbst nicht so hundertprozentig. Denn schließlich räumt er ein, es könne auch ein Mitglied seiner Partei dafür verantwortlich sein, dass sein Wahlplakat bereits im Stadtgebiet zu sehen ist. Bis Dienstagmittag jedenfalls stand das Konterfei in der Nähe des Neue-Welt-Kinocenters. Dem Abgebildeten selbst war diese Information völlig neu. Er versichert: "Wenn da eines steht, holen wir es weg."
Und wie erklärt er den Widerspruch, dass er in einem Kommentar zu einem Artikel über die Wahlplakatierung auf Onetz geschrieben hat: "Gerne würde ich auf den Blödsinn verzichten. Ist nervig für die Bevölkerung, sehr viel Arbeit für uns als Kreisverband, eine Belastung für die Umwelt und null Wahlentscheidend. Stadt Weiden? Plakatierungsverbot? Ich bin dabei!" Trotzdem verzichten die Weidener Linken keinesfalls auf Wahlwerbung, sind sogar mit Info-Ständen und der Verteilung von Flyern bereits eifrig zu Gange. "Wenn jeder das macht, kann man sich dem nicht entziehen", sagt Zant. Als "Mini-Partei" hätten die Linken sonst keine Chance. "Große Parteien wie die CSU könnten mit gutem Beispiel vorangehen und auf Plakate verzichten."
Rathaus: "Häufig" Anzeigen
Laut Plakatierungsverordnung dürfen Wahlplakate frühestens sechs Wochen vor der Kommunalwahl im Stadtgebiet hängen. Verstöße wie im Fall der Linken-Plakate kann die Stadt Weiden mit Bußgeldern ahnen. Zu entsprechenden Anzeigen komme es „häufig“, betroffen sei „eine Vielzahl von Parteien“, teilt Stadtsprecher Norbert Schmieglitz auf Anfrage von Oberpfalz-Medien mit. „Dies ist vielleicht auch den sehr heterogenen Plakatierungsvorschriften geschuldet.“ Auf Gemeindeebene gebe es unterschiedliche Plakatierungsvorschriften.
„Die Polizei erfasst aktuell die Plakatierungssituation“, berichtet Schmieglitz. Nachdem sie die Verantwortlichen ermittelt und die Ergebnisse im Rathaus mitgeteilt hat, leite die Stadt Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, die in eine Bußgeldforderung münden können. Daneben dränge sie auf eine Beseitigung nicht genehmigungsfähiger Plakatierungen – beispielsweise eben „Wahlwerbung vor dem 6-Wochen-Zeitraum“. In der vergangenen Woche gab es laut Schmieglitz dazu erste Gespräche mit der Polizei. Schon vorsorglich weise die Stadt die Parteien und Wählergruppen aktiv auf die Vorschriften hin.
Übrigens: Infostände auf öffentlichen Flächen gelten als Sondernutzung und bedürfen der Genehmigung. Möglich sind sie jedoch ganzjährig – auch Wahlkämpfern. Wer allerdings früher dran ist als sechs Wochen vor der Wahl, muss dafür Gebühren entrichten. (rg)



















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