Nachdem es die ersten Male problemlos gut gegangen war, langte ein jetzt 31-Jähriger über Jahre hinweg immer wieder zu. Er nahm aus einem Automaten in seiner Firma, aus dem die Beschäftigten Werkzeuge, Bohrer und sogenannte „Wendeschneidplatten“ entnehmen können, immer wieder größere Mengen mit.
Als Lagerist und für die Überwachung des Automaten Zuständiger war es ihm ein Leichtes, den Sollbestand mit dem Ist-Bestand im Gerät abzugleichen. Bis es einmal auffiel, dass der Automat zwei Wochenenden hintereinander schon wieder eine Auffüllung forderte. Der Firma im nördlichen Landkreis Neustadt/WN war bis dahin ein Schaden von über 304 000 Euro entstanden.
Vor allem die Platten waren über E-Bay-Kleinanzeigen gut verkäuflich. Für 15 bis 20 Euro bot der Mann aus dem südlichen Landkreis Tirschenreuth Zehnerpäckchen an, die dem bestohlenem Betrieb im Einkauf mehr als das Zwölffache gekostet hatten. Einer der Käufer – Mitbesitzer einer Produktionsfirma am Rhein – sagte in der Verhandlung vor dem Schöffengericht am Donnerstag aus. Auf den 30-Jährigen kommt nun unter Umständen ein Verfahren wegen Hehlerei zu, da er gewusst haben musste, dass die Platten zu diesem Preis nicht aus sauberen Quellen stammen konnten.
Rückzahlung bis über 100 Jahre
Mittlerweile hat sich der Familienvater gegenüber seinem früheren Arbeitgeber notariell zum Begleichen des Schadens verpflichtet. Er zahlt 300 Euro monatlich, also rechnerisch bis er weit über 100 Jahre alt ist. Bis auf 9000 Euro Schulden, die hauptsächlich daher rühren, dass ihm sein Vater das Geld für die Notarkosten vorgestreckt hat, lebt der 31-Jährige sozial eingeordnet und ist jetzt bei einer anderen Firma angestellt.
Strafe zur Bewährung ausgesetzt
Dies alles und dass er von Anfang an ein vollständiges Geständnis abgelegt hatte, hielten ihm Staatsanwältin Vera Höcht und Richter Hubert Windisch zugute. Höcht beantragte zwei Jahre, die angesichts fehlender Vorstrafen, zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Verteidiger Martin Stohldreier (Weiherhammer) betonte, dass sein Mandant maßgeblich zur Aufklärung beigetragen hatte und dass er lebenslang unter den Kosten des Verfahrens und seiner Schuldanerkenntnis leben wird. Rechtsanwalt Stohldreier hielt deshalb 18 Monate auf Bewährung für ein ausreichendes Strafmaß.
Richter Windisch und die beiden Schöffen verurteilten den Angeklagten für 49 Fälle der Unterschlagung zu zwei Jahren auf Bewährung. Zur Auflage machten sie dem Verurteilten, dass er weiterhin die 300 Euro pro Monat Schadenswiedergutmachung bezahlt.















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