Im WSW-Prozess um möglichen Millionen-Betrug bei der Weidener Wohnbaugenossenschaft Wohnsachwerte haben am Dienstag die sechs Verteidiger ihre Schlussvorträge gehalten. Dabei wurde die grundsätzliche Schuld der drei Angeklagten nicht infrage gestellt, wohl aber sahen die Verteidiger viele Details anders als die Staatsanwaltschaft. In den Vordergrund rückte an dem Vormittag aber kein juristischer Aspekt, sondern ein familiärer: die schwierige Situation des angeklagten Ehepaars und dessen neunjährigen Sohnes. Schon die sechs Juristen gingen immer wieder auf diese Konstellation und deren Auswirkungen auf die Verhandlung ein.
Zum Schluss betonte dann auch die 50-jährige Mutter in ihren letzten Worten, wie belastend die Situation für sie sei. "Ich weiß, dass ich eine Strafe zu erwarten habe und dass ich auch eine Strafe verdiene", sagte die Frau mit tränenverwaschener Stimme. Die größte Strafe sei aber, die Trennung und Entfremdung von ihrem Kind. Zuvor hatte sie sich bei den geprellten Anlegern entschuldigt, mehr konnte die sonst eloquente Frau nicht sagen. Der Ehemann schloss sich kurz an. Der Sohn der Frau, erklärte, der Prozess sei ihm eine Lehre gewesen und er wolle um Verzeihung für seine Verfehlungen bitten.
Für die 50-jährige Vorständin hatten zuvor die beiden Verteidiger Jörg Meyer und Rouven Colbatz eine Strafe von 5 Jahren und 6 Monaten als angemessen bezeichnet. Für ihren 31-jährigen Sohn sprachen die Verteidiger Gunter Haberl und Dominic Kriegel von "höchstens 3 Jahren und 9 Monaten". Beim 55-jährigen Ehemann der Frau und früheren Aufsichtsratsvorsitzenden plädierten die Verteidiger Philip Roth und Michael Haizmann auf höchstens 3 Jahre und 6 Monate. Bei allen drei Angeklagten forderten die Verteidiger zudem, von der Einziehung des Geldschadens abzusehen.
Vieles "wegverhandelt"
Alle sechs Juristen hoben in irgendeiner Art hervor, dass aus der ursprünglichen Anklage eine ganze Reihe von Vorwürfen "wegverhandelt wurden", wie Dominic Kriegel es nannte. Vor allem der ursprünglich im Raum stehende, von Anfang an geplante Betrug an den Anlegern ist aus Sicht der Anwälte nicht nur nicht belegt, er sei sogar widerlegt worden, so Gunter Haberl.
Bei allen drei Angeklagten spielten in den Plädoyers die familiäre Situation eine Rolle. Während das Ehepaar fast zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, hat sich das neunjährige Kind von seinen Eltern abgewendet. Das Paar wirft dem Kindermädchen vor, seinen Sohn zu manipulieren. Auch um diese Situation aufzulösen, habe man sich in der Verteidigung gedrängt gefühlt, den Prozess abzukürzen, sich zu verständigen. "Es kam im Dezember irgendwann der Punkt, als das Ehepaar einfach nicht mehr konnte", sagte Rechtsanwalt Michael Haizmann. Auch die anderen Juristen hoben hervor, dass der Prozess unter Umständen viel länger gedauert hätte, wenn man nicht wegen der familiären Situation ein schnelles Ende hätte forcieren müssen.
Von der Mutter "eingelullt"
Juristisch stellten die Verteidiger des 31-Jährigen in den Raum, dass bei ihrem Mandanten ein minderschwerer Fall vorliegen könnte. Der Beitrag des Mannes bestand darin, die IT-Voraussetzung fürs Geschäftsmodell zu schaffen. Das eigentlich Problem, die nichtigen Verträge, mit denen die WSW Geld eingetrieben hat, davon habe der Mandant zwar Kenntnis erlangt, er habe sich aber von seiner Mutter "einlullen lassen" und ihr geglaubt, dass das Problem zu beheben sei.
Die Verteidiger der 50-Jährigen betonten, dass ihre Mandantin von Anfang an kooperativ und geständig war. Sie habe die Verantwortung übernommen und nie mit dem Finger auf andere gezeigt, sagte Jörg Meyer. Rouven Colbatz verwies darauf, dass der Ehemann seiner Mandantin kaum in die Details der Geschäfte eingeweiht worden war. Weil sich aber für den Tatbestand des "bandenmäßigen Betrugs" mindestens drei Beteiligte absprechen müssen, müsse der Vorwurf fallen gelassen werden, so Colbatz. Aus seiner Sicht geht es auch nicht um 16.000 Fälle von Betrug, sondern letztlich nur um einen, da alle Verträge auf derselben, einmal getroffenen Entscheidung beruhen, aufgrund nichtiger Verträge Geld einzufordern.
Roth und Haizmann stimmen jeweils mit Colbatz Sicht überein. Die beiden Verteidiger des 55-Jährigen betonten besonders, dass der Prozess und die Berichterstattung darüber den Angeklagten zugesetzt habe. "Mein Mandant steht vor den Trümmern seiner bürgerlichen Existenz", so Haizmann abschließend, bevor die Angeklagten dann ihre letzten Worte sprachen. Das Urteil soll nun am Donnerstagnachmittag verkündet werden.



















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