Ein 55-jähriger Mann stand am Gründonnerstag vor dem Schöffengericht Weiden. Staatsanwältin Susanne Pamler klagte den verheirateten Vater zweier Kinder des sexuellen Übergriffs auf eine Arbeitskollegin, der Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung an.
Am 14. Oktober letzten Jahres in den frühen Morgenstunden, als der Lebensgefährte der Kollegin bereits zur Arbeit gegangen war, soll der Industriereiniger, der mit dem Paar in einer Wohngemeinschaft in Kemnath lebte, an das Bett der 42-jährigen Kollegin gekommen sein. Laut Anklage bedrängte und küsste er sie im Intimbereich. Mit seinem massigen Körper kniete er sich demnach auf ihren Oberkörper und fixierte so ihre Arme. Im Rahmen weiterer sexueller Handlungen soll er sie an mehreren Körperstellen gebissen haben, was zahlreiche Polizeifotos vor Gericht belegten.
Auch in der Umkleidekabine der Firma soll er sein Opfer erneut bedrängt haben. Wenn sie jemals etwas von dem Vorfall sagen würde, würde er ihren Kindern etwas antun, soll der Mann gedroht haben. Als die Frau sich später ihrem Vorgesetzten anvertraute, bestand dieser darauf, dass die Sache angezeigt werde.
In der Verhandlung verteidigte sich der Angeklagte – vertreten durch Rechtsanwältin Anja Weidhas – damit, dass bereits vorher eine Liebesbeziehung bestanden habe. Weder sie noch ihre Kinder habe er jemals bedroht.
Nach Anhörung des Arbeitgebers und des Lebensgefährten der Geschädigten als Zeugen war Staatsanwältin Pamler davon überzeugt, dass sich die Sache wie angeklagt zugetragen hatte. Sie hielt dem Angeklagten zugute, dass er im Wesentlichen gestanden hatte, nicht vorbestraft war und sozial eingeordnet gelebt hatte. Durch die Tat hatte er Arbeit und Wohnung verloren sowie sechs Monate Untersuchungshaft erlitten. Dass die Geschädigte immer noch schwer traumatisiert ist, Schmerzen erlitt und weiterhin Angst vor ihm hat, wertete sie negativ für ihn. Pamler beantragte in ihrem Plädoyer drei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe. Verteidigerin Weidhas betonte besonders das saubere Bundeszentralregister und das soziale Leben ihres Mandanten.













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