Wernberg-Köblitz
28.06.2019 - 11:09 Uhr

Förderrichtlinien angepasst

Die Marktgemeinde hat die Richtlinien für die Jugendförderung der aktuellen Kostenentwicklung angepasst. Auch die Vereine können eine günstigere Förderung erwarten.

Für die Vereins-, Sport -, und Kulturförderung hat der Marktrat neue Richtlinien erlassen. Bild: twi
Für die Vereins-, Sport -, und Kulturförderung hat der Marktrat neue Richtlinien erlassen.

Die Marktgemeinde hat sich in einer Sondersitzung mit der Aufstellung von Richtlinien zur Vereins-, Sport -, und Kulturförderung beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten. Das Ergebnis stand in der letzten öffentlichen Sitzung zur Beratung an. "Es liegt im großen Interesse der Marktgemeinde, die ehrenamtliche Tätigkeit der Vereine und Kulturschaffenden ihm Rahmen der Möglichkeiten zu fördern", stellte Bürgermeister Konrad Kiener fest.

Neue Kriterien

Im ersten Teil ging es um die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit. Bisher wurden Buskosten für Ausflugsfahrten, Eintrittsgelder und Honorare für Akteure wie Zauberer oder Artisten nicht gefördert. Dies soll sich künftig ändern. Dieser Passus wurde ersatzlos aus den Richtlinien gestrichen. Der Kostenentwicklung angepasst wurde auch der Zuschuss im Kinderferienprogramm. Der Zuschuss je Teilnehmer wird von 3,50 Euro auf fünf Euro angehoben. Ebenso angehoben wird die maximale Förderhöhe je Veranstaltung von 400 auf 500 Euro. Notwendige Fahrten von Kindern und Jugendlichen zu Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften und vergleichbaren Veranstaltungen werden durch den Markt ebenfalls gefördert. In der Summe muss der Haushaltsansatz für die Jugendförderung von bisher 5000 Euro auf künftig 7500 Euro angehoben werden. Im zweiten Teil der Sitzung ging es dann um die Richtlinien zur Vereins-, Sport- und Kulturförderung. Auch hier wurden Änderungen vorgenommen. Auf Vorschlag der Vereine werden alle ein bis zwei Jahre aktive Ehrenamtliche im Rahmen eines Ehrenabends ausgezeichnet. Gemeindliche Einrichtungen können weiterhin durch Vereine und Organisationen genutzt werden.

Es muss allerdings die geltende Benutzungs- und Gebührenordnung beachtet werden. Bei Veranstaltungen zu Städtepartnerschaften wird ein Zuschuss von 20 Euro je Reiseteilnehmer und Übernachtung gewährt. Hervorragende Leistungen im Sportbereich finden durch die Verleihung einer Ehrenurkunde und dem Eintrag ins Goldene Buch ihre Würdigung. Zugleich erhalten Einzelsportler einen Gutschein über 20 Euro oder Sportmannschaften zehn Euro je Teilnehmer. Örtliche Vereine erhalten auf Antrag zu Bauvorhaben, die dem Vereinszweck dienen und der Allgemeinheit zugänglich sind, einen Zuschuss von zehn Prozent der anrechnungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 5000 Euro. Bei höheren Investitionen erfolgt eine Entscheidung im Einzelfall. Kulturelle Veranstaltungen werden in Höhe von 50 Prozent des Defizits der Veranstaltung gefördert. Die Fördergrenze liegt bei 500 Euro.

Rückwirkend in Kraft

Im Gegenzug hat der Veranstalter angemessene Eintrittsgelder von den Besuchern zu erheben. Örtliche Vereine und Organisationen können in der gemeindlichen Mitteilung "Markt aktuell" kostenlos informieren. Alle diese Änderungen wurden von allen Fraktionen einvernehmlich beschlossen. Sie treten rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.

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