Der Markt Wernberg-Köblitz hat die kommunale Wärmeplanung (KWP) gestartet und dafür die Bayernwerk Netz GmbH aus Regensburg sowie das Rosenheimer Institut für nachhaltige Energieversorgung beauftragt. Ziel der Planung ist es laut einer Pressemitteilung des Marktes, den zukünftigen Wärmebedarf im Gemeindegebiet durch erneuerbare Energien zu decken und eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Bürgermeister Konrad Kiener betonte beim Auftaktgespräch: „Für unsere Bürgerinnen und Bürger ist wichtig, dass wir zum richtigen Zeitpunkt Klarheit schaffen und konkrete Möglichkeiten aufzeigen. Nur wenn wir verständlich informieren und die Menschen mitnehmen, kann die Wärmewende vor Ort erfolgreich gelingen.“
Auch die Verwaltung, heißt es in der Mitteilung weiter, habe den "strukturierten Projektstart" gelobt. Der zuständige Sachbearbeiter der Bauverwaltung, Wolfgang Geitner, hob die bisherige sehr gute Zusammenarbeit mit der Bayernwerk Netz hervor und sieht das Projekt auf einem verlässlichen Weg. Der Gesetzgeber verlangt von Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Mit der Erstellung wurde die Bietergemeinschaft aus Bayernwerk Netz GmbH und dem Institut für nachhaltige Energieversorgung beauftragt.
Keiner muss Heizung rausreißen
Projektleiterin Christina Albrecht von der Bayernwerk Netz beruhigte: "Niemand muss jetzt zuhause seine Heizung rausreißen." Weiter betonte sie, dass die KWP einen Fahrplan für konkrete Maßnahmen liefere und Prioritäten für die Zukunft setze. Welche Wärmequelle in welchem Teil des Gemeindegebiets sinnvoll ist, müsse der Markt in einem nächsten Schritt entscheiden. Die Aufgabe der Planung ist es nicht, eine Detailplanung zur technischen Umsetzung und zur wirtschaftlichen Machbarkeit zu liefern. Dies wäre nach Abschluss der KWP im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die nächste Aufgabe.
Gebäudetypen, Baualtersklassen, Verbraucher, Erzeuger, Energiequellen: Aufgabe des Instituts für nachhaltige Energieversorgung (INEV) sei es, mit Unterstützung des Marktes die nötigen Daten zu erheben. Das Institut werde mit allen dafür nötigen Akteuren vor Ort Kontakt aufnehmen, um Daten erfassen und auswerten zu können.
Unabhängig von der KWP gilt seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, dass neue Gas- oder Ölheizungen für den Gebäudebestand ab dem 1. Juli 2028 nur zulässig sind, wenn sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Neubauten gilt die 65-Prozent-Regel sofort.
Diese Meldung basiert auf Informationen des Marktes Wernberg-Köblitz und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.














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