Die Wählergemeinschaft Saltendorf, die Fraktion der Freien Wähler sowie die CSU-Fraktion beantragten in der Marktratssitzung Anfang März die sofortige Aussetzung der Verkehrsüberwachung im Bereich der Marktgemeinde und die Beendigung der Mitgliedschaft beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz zum nächstmöglichen Termin. Mit der kommunalen Verkehrsüberwachung war im Oktober 2019 begonnen worden. Die Mitarbeiter des Zweckverbandes hatten ein Auge auf den ruhenden Verkehr, also auf die Parkmoral. Nach einem Jahr gab die Marktverwaltung den Gemeinderäten einen Zwischenbericht, skizzierte Aufwand, Kosten und Nutzen. Der einjährige Überwachungszeitraum wurde mit einem Defizit abgeschlossen.
Der nun in der letzten Sitzung von drei Fraktionen gestellte gemeinsame Antrag wurde durch den wachsenden Unmut der Bürger begründet. Insbesondere ältere Mitbürger, die geahndet wurden, weil sie die Parkbuchten nicht vorschriftsmäßig besetzt haben, oder die Parkscheibe vergaßen, hätten sich beklagt. Auch die Geschäftsleute im Zentrum wären unzufrieden mit der Regelung, so die Meinung der Antragsteller.
Außerdem könne die mit der Überwachung angestrebte Lenkungswirkung als erreicht angesehen werden. Diesem Antrag stimmte das Marktratsgremium mehrheitlich zu. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung kann aber frühestens zum 30. September die Verkehrsüberwachung beendet werden. Die Mitgliedschaft im Zweckverband endet voraussichtlich zum 31.Dezember 2022.
Die SPD-Fraktion im Marktrat konnte sich dieser Argumentation nicht anschließen. Marianne Schieder meint dazu: „Ich halte es im Moment nicht für richtig, aus der Verkehrsüberwachung auszusteigen. Ich befürchte, dass die Probleme wieder kommen werden, die zum Beitritt geführt haben: Jeden Sonntag ein zugeparkter Marktplatz, Dauerparker auf Parkflächen". Ob die Verkehrsüberwachung gewirkt habe, könne noch gar nicht beurteilt werden, da wegen Corona und den damit verbundenen Einschränkungen noch kein realistisches Bild möglich sei.
Die Verantwortlichen der Fraktionen weisen zur Klarstellung noch darauf hin, dass weiterhin das Parken innerhalb des Marktbereiches von Wernberg nur auf den gekennzeichneten Flächen unter Beachtung der zeitlichen Einschränkungen gestattet ist. Auch das Parken auf dem Marktplatzgelände ist verboten. Jegliche Zuwiderhandlung kann durch die Polizei geahndet werden. Die Schilder gelten weiterhin.
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