Für so manchen Grundstücksbesitzer war es eine erfreuliche Nachricht, als 2018 der Freistaat Bayern die Straßenausbaubeiträge, kurz Strabs, endlich aufhob. Die über viele Jahrzehnte hinweg laufende Beteiligung an den Kosten für den Straßenausbau – nicht selten mehrere tausend Euro – fiel damit weg. Grundstücksbesitzer, die kurz vor der Abschaffung der Strabs noch belangt wurden, sollten zumindest teilweise entschädigt werden, wenn gewisse Kriterien erfüllt waren. Darauf hoffte jahrelang auch ein Ehepaar, das im Stadtgebiet Windischeschenbach eine Zoiglwirtschaft betreibt.
50 Millionen Euro stellte die Regierung bereit, um „besondere Härten“ durch Straßenbeiträge, die von 2014 bis Ende Dezember 2017 gezahlt werden mussten, anteilig auszugleichen. Anfang 2022 dann verschickte die eigens eingesetzte Härtefallkommission nach eingehender Prüfung die Bescheide an die rund 20.000 Antragsteller. Darunter eben auch das Ehepaar in Windischeschenbach.
"Korrekt abgegeben"?
2017 war es für Straßenbaumaßnahmen finanziell in die Verantwortung gezogen worden. 2019 stellte es deshalb den Antrag. Ob die Härtefallkommission kurze Zeit später einen „korrekt abgegebenen Antrag“ quittierte oder lediglich den Eingang der Unterlagen bestätigte, das konnte die Frau in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg nicht mehr sicher sagen. Auch warum statt des benötigten Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2017 der Bescheid von 2014 dem Antrag beilag, erschließt sich der Frau, die stellvertretend für ihren Ehemann erschienen war, nach wie vor nicht.
Weil damit der Antrag aber nicht korrekt gestellt worden war, kam vergangenes Jahr statt der erhofften Rückzahlung eine Ablehnung. Damit gehören die Windischeschenbacher zu rund einem Viertel der gestellten Anträge, denen die im Schnitt ausbezahlten 3500 Euro nicht zugestanden wurden. Der Zoiglwirt reichte daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht ein.
Keine Aussicht auf Erfolg
Doch von Beginn an machte der Richter deutlich, dass kaum Aussicht auf Erfolg bestehe. So sehr er den Ärger der Eheleute verstehe, die Rechtssprechung sei da sehr eindeutig und habe der ausführenden Kommission wenig Spielraum gelassen. Dass die Kommission die damals die fehlenden Unterlagen nicht monierte, sei in diesem Fall schlicht nicht notwendig gewesen. Es handele sich um „kein normales Verwaltungsverfahren“, verwies die Kammer auf die freiwillige staatliche Leistung. „Da kann man schon etwas mehr Mitwirkung verlangen von den Bürgern.“ Die Windischeschenbacher hätten schlicht den richtigen Bescheid beilegen müssen.
Nach kurzer Beratung mit ihrem Anwalt Engelbert Schedl zog die Frau stellvertretend für ihren Ehemann die Klage dann auch zurück. Damit spart sich das Ehepaar zumindest etwas bei den Verfahrenskosten.



















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