350 Kilogramm Karpfen sind vergangene Woche in Windischeschenbach verendet, weil ein Unbekannter ein Staubrett entfernt und einen Bachlauf verbreitert hat. Dadurch wurde der Frischwasserzulauf, der die Fischgrube speiste, unterbrochen.
Der Geschädigte hatte die Polizei eingeschaltet. Ein öffentlicher Aufruf brachte den gewünschten Erfolg. Der Täter hat sich gemeldet und zugegeben, dass er für den Tod der Karpfen verantwortlich sei. Allerdings sei sein Handeln keine Absicht gewesen.
Die Polizei spricht in diesem Fall von einer "fahrlässigen Tatbegehung", die nicht strafbar ist. Die Frage des Schadensersatzes müssen Verursacher und Geschädigter nun selbst regeln.
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