Gute Nachrichten für alle Amateurfußballer/innen und Fußball-Fans im Freistaat: Mit Inkrafttreten der Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) ist Sport im Freien künftig unabhängig der 7-Tage-Inzidenz ohne negativen Testnachweis und ohne Personenoberbegrenzung gestattet. Dies teilte der Bayerische Fußballverband (BFV) am Montag mit. Auch Zuschauer/innen benötigen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel demnach keinen negativen Testnachweis mehr.
"Das ist für unsere Vereine eine enorme Erleichterung auch in Hinblick auf steigende Inzidenzwerte in der Region", begrüßt Thomas Graml, Vorsitzender des Fußballbezirks Oberpfalz, die neue Regelung. "Wir sind alle froh, dass die Politik Einsicht zeigt und dem Fußballsport entgegenkommt." Graml setzt darauf, dass die Vereine nun auch wieder Planungssicherheit haben: "Zuletzt war es ja so, dass zum Beispiel bei höherer Inzidenz in Weiden analog der 3G-Regelung Tests bei Spielern und Zuschauern notwendig waren. Zwei Kilometer weiter in Schirmitz galt die Landkreis-Inzidenz und da brauchte es keine Tests. Das war Irrsinn."
Notwendig ist dagegen ein negativer Testnachweis (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest) ab sofort in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen und bei deren Besuch. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel bleibt die Gesamtzahl der Besucher/innen auf 1500 beschränkt. Sitzplätze müssen weiter fest zugewiesen werden, es sind maximal 200 Stehplätze erlaubt, wobei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.
„Die nun beschlossenen Änderungen sind ohne Frage ein großer Schritt in die richtige Richtung. Mit den nun geltenden Regeln trägt die Bayerische Staatsregierung endlich der Tatsache Rechnung, dass Sport an der frischen Luft völlig unbedenklich ist“, erklärt auch BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Verbandspräsidium für den Spielbetrieb zuständig ist. „Dass auch Zuschauer an der frischen Luft nun unabhängig der 7-Tage-Inzidenz keinen negativen Testnachweis mehr brauchen, entlastet unsere Vereine zudem sehr. Jetzt gilt es jedoch, nicht nachlässig zu werden, weiter Vorsicht walten zu lassen und das in uns gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen.“
In die gleiche Kerbe schlägt auch Thomas Graml. "Die Vereine dürfen nicht zu leichtsinnig werden und müssen ihre Hygienekonzepte konsequent umsetzen", fordert der Bezirksvorsitzende, wohlwissend, dass in den vergangenen Wochen Zuschauer die vorgeschriebenen Abstandsregelungen auf den Sportplätzen nicht immer eingehalten haben. Und er warnt: "Sollte dem Amateurfußball das eine oder andere Ausbruchsgeschehen zugeordnet werden, dann kann die neue Regelung von der Politik womöglich wieder zurückgenommen werden."
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) stellt seinen Vereinen im Zuge der Änderungen unter www.bfv.de/corona ein aktualisiertes Muster-Hygienekonzept zum Download zur Verfügung.
Paragraf 12 Sport
Ab 23. August 2021 gilt eine neue Fassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Laut Paragraf 12 Sport ist die Sportausübung und die praktische Sportausbildung nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig:
- 1. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr ist Sport in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis nach Maßgabe von § 4 erlaubt; unter freiem Himmel ist die Sportausübung ohne Testnachweis gestattet.
- 2. In Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten wird, ist Sport ohne Testnachweis gestattet.
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