Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021 gibt vor, was unter Corona-Bedingungen erlaubt oder was verboten ist. Auch, was den Sport betrifft. Freitagvormittag, erklärt Uwe Dressel, habe das Bayerische Innenministerium noch betont, dass Tennis im Freien abhängig vom Inzidenzwert sei. "Über Nacht kam die Verordnung heraus, dann war die 100er-Inzidenz plötzlich weg", sagt der Vorsitzende der TG Neunkirchen. "Das war für mich völlig überraschend, " erklärt Dressel. "Dies ist in jedem Falle ein Erfolg und das Ergebnis der permanent geforderten Differenzierung für die Sportart Tennis", freut sich Helmut Schmidbauer, Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes. Ähnlich sieht es der Neunkirchener Tennis-Chef: "Ich habe immer gefordert, dass Tennis als kontaktlose Sportart freigegeben werden muss. In der Halle habe ich noch Verständnis gehabt für die Maßnahmen. Aber im Freien gibt es keinen Grund, Tennis zu verbieten", erklärt Dressel.
Spazierengehen ist gefährlicher
"Spazierengehen an einem warmen und sonnigen Sonntag ist gefährlicher als Tennis oder Golf spielen. Es muss alles erlaubt werden, was nicht gefährlich ist." Zwei Spieler auf dem Platz, mit Abstand von 25 Metern. "Was soll da passieren?", fragt der TG-Vorsitzende. Insofern sei die Entscheidung "vollkommen richtig", sich vom Inzidenzwert zu lösen. Sonst müsse man morgens ins Internet schauen, wie hoch der Wert stehe. Ist dann spielen erlaubt oder nicht?
Und: "Kinder müssen sich bewegen. Auch Fußball muss möglich sein. Wenn sich 15 Kinder auf einem großen Fußballfeld bewegen, gibt es keine Gefahr. Der Trainer kann für Abstand sorgen."
Nun ist es zwar erlaubt, im Freien Tennis zu spielen - aber die Plätze sind bei fast allen Vereinen noch nicht hergerichtet. "Wir haben letzte Woche die Plätze soweit präpariert. Aber die müssen noch gewalzt werden. Aber das zieht sich noch hin", sagt Thomas Kick, Vorsitzender des TC Kümmersbruck. Ende März könnte bei idealen Bedingungen Training im Freien möglich sein. Wir brauchen eine längere frostfreie Periode." Die Arbeiten hängen stark vom Wetter ab. Frost, Schnee oder Regen sorgen für Verzögerungen, weswegen in einem normalen Jahr die Freiluftsaison immer erst Mitte bis Ende April beginnt.
Der Vorteil wäre bei einer frühen Öffnung, dass die Plätze ab Mai gut bespielbar sind. "Wenn man erst Mitte April aufmacht, dann sind die Plätze in den ersten drei, vier Wochen eine Katastrophe. Durch das Spielen werden sie hart." Die Medenrunde ist auf Juni verschoben worden, das würde vom Zeitrahmen her passen.
Zeit war's
"Jetzt ist der Inzidenzwert egal, das hätte man früher auch schon machen können", sagt Kick. "Ich bin nicht dankbar, dass es so gekommen ist. Sondern es ist Zeit geworden, dass sich da etwas bewegt hat", erklärt Kick. Er kümmert sich auch beim TC Amberg am Schanzl zusammen mit den Trainern um die Plätze. "Realistisch ist eine Öffnung Anfang April", schätzt Kick.
Beim TC Rot-Weiß Amberg rückt theoretisch am Montag, 15. März, eine Firma an, die die Plätze herrichtet. "Vorausgesetzt, das Wetter passt", schränkt Helga Krones vom TC Rot-Weiß ein.
Bis Ende März könnten auch bei der TSG Neunkirchen zwei der sieben Plätze aufbereitet sein. "Wir brauchen aber vier, fünf sonnige Tage hintereinander, damit es klappt," sagt Uwe Dressel.
Kein Verständnis
Die Tennishallen bleiben in Bayern aber mindestens noch bis 22. März geschlossen. "Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis", zeigt sich Dressel enttäuscht. "Wir haben einen riesigen Raum. Wir halten Abstand. In Deutschland gibt es leider keine einheitliche Regelung. In Hessen, Niedersachsen und in Bremen haben sie den ganzen Winter über in der Halle gespielt. Ich weiß von Aschaffenburg, da sind die Leute nach Hessen gefahren. Da gab es einen richtigen Tennis-Tourismus."
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021 (Auszug)
- § 10 Sport (1): Die Sportausübung ist wie folgt zulässig: 1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt
- § 4 Kontaktbeschränkung (1): Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat
genutzten Grundstücken ist nur gestattet 1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person - Tennis-Einzel im Freien mit zwei Personen aus zwei Haushalten ist damit erlaubt
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