Es ist eine interessante Strategie, die der Freistaat hier fährt. Er entscheidet, dass Familien einen Extrabonus Geld bekommen. Ist praktisch im Wahlkampf und durchaus lobenswert. Das erzeugt aber eine absurde Situation, auch wenn sie nicht beabsichtigt war: Gerade Familien, die es am nötigsten brauchen, müssen das Geld wohl zurückgeben. Denn das Einkommen von Hartz-IV-Beziehern regelt das Zweite Sozialgesetzbuch und das ist Bundesrecht. Anstatt einzugestehen, dass auch die Kompetenz eines omnipotenten Bayerns irgendwo endet, weist der Freistaat die Landesbehörde an, das Bundesrecht einfach zu ignorieren.
Das ist praktisch, denn wenn vor Gericht entschieden wird, dass der Bund das Geld von den betroffenen Familien zurückfordern darf, ist das Land nicht der Buhmann. Und der Rechtsstreit ist so kompliziert, dass das bestimmt erst nach der Landtagswahl entschieden wird.
Wenn der Freistaat so viel Geld übrig hat und Familien etwas Gutes tun will, warum steckt er es nicht in öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen? Dort wird es dringend gebraucht und kann viel gerechter verteilt werden. Stattdessen winkt er im Hauruck-Verfahren ein unausgegorenes Gesetz durch und beschwert sich dann, wenn es mit Bundesrecht kollidiert. Es ist der Freistaat, der den Streit auf dem Rücken der ärmsten Familien austrägt, weil er Unsicherheiten und Ungerechtigkeit schafft.















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