Dachträger:
Am günstigsten sind Träger, die auf dem Autodach befestigt werden. Ist der Grundträger, also die Grundkonstruktion für den Fahrradträger vorhanden, fehlen nur noch Schienen. Diese kosten laut dem Fachmagazin "Auto Straßenverkehr" (15/2022) zwischen 20 bis 100 Euro.
Für diese Art der Fahrradbefestigung ist bei Fahrrädern, die gerne mal um die 30 Kilogramm wiegen, allerdings Muskelkraft gefragt. Außerdem könne es beim Befestigen zu Lackschäden kommen.
Und auch das Auto sei oftmals für solch eine Last nicht geeignet, so die Einschätzung der Tester. Bereits zwei Elektroräder könnten die Dachlast überschreiten.
Für leichte Rennräder etwa seien Dachträger eine gute Lösung. Aber: Durch die Räder auf dem Dach verändert sich das Fahrverhalten des Autos in der Kurve und bei Seitenwind.
Aus Sicherheitsgründen geben die Hersteller meist eine Tempoempfehlung von 120 oder 130 Kilometern pro Stunde an, gesetzliche Beschränkungen dazu gibt es allerdings nicht. Zudem erhöht sich auch der Spritverbrauch mit höherem Tempo rapide.
Heckträger:
Mit einem Preis zwischen 50 bis 250 Euro etwas teurer, dafür aber für schwerere Räder besser geeignet sind Heckträger. Diese können an der Heckklappe oder auf dem Kofferraumdeckel montiert werden. Die Tester raten dazu, bei Kauf auf ein geeignetes Trägermodell zu achten, das an das eigene Fahrzeug angepasst ist. Andernfalls drohen Kratzer am Lack.
Die Tester sehen den Vorteil des Modells beim Fahren: Die Räder stehen nicht im Wind, können leicht eingehängt und gesichert werden. Dafür lasse sich die Gepäckraumklappe wohl nur schwer oder gar nicht öffnen.
Träger für die Anhängerkupplung:
Als die komfortabelste Lösung für schwere E-Bikes bewerten die Tester Transportplattformen, die man auf den Kopf der Anhängerkupplung setzt und dort mit einem Spannhebel arretiert. Allerdings handle es sich auch um die teuerste Transportmöglichkeit (150 bis 400 Euro) - besonders, wenn man die Anhängerkupplung nachrüsten muss.
Vorschriften für den Fahrradtransport
Die meisten Pkw-Fahrer transportieren ihre schweren Pedelecs auf robusten Trägersystemen für die Anhängerkupplung – für sie gelten besondere Anforderungen, so der Tüv Süd.
- Verdeckt der Träger das hintere Nummernschild, muss laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Paragraf §10, Absatz 9) ein sichtbares Wiederholungsnummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen des Pkw angebracht werden.
- Eine zusätzliche Beleuchtungsanlage wird Pflicht, wenn die Originale verdeckt sind. Da das meist der Fall ist, sind die Trägersysteme der Hersteller in der Regel entsprechend ausgerüstet.
- In Deutschland dürfen die Räder nicht mehr als 40 Zentimeter über die Schlussleuchte seitlich nicht hinausragen. Die maximale Breite beträgt 2,55 Meter.
- Unter anderem in Italien oder Spanien muss die überhängende Ladung mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein. (dpa)
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