13.03.2018 - 09:26 Uhr

Sparkassen-Kundin unterliegt im Formular-Streit vor BGH : Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte.

Marlies Krämer wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn der Verhandlung. Uli Deck/dpa
Marlies Krämer wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn der Verhandlung.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Das oberste deutsche Zivilgericht wies am Dienstag in Karlsruhe die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück. (VI ZR 143/17)

Klägerin Marlies Krämer (80) sah in männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Das sieht der BGH nicht so: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede "Kunde" für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, argumentierte das Gericht.

Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", hatte sie schon vorab angekündigt.

 
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