Die Grammer AG hat eingeräumt, dass im laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen verbotener Börsengeschäfte ein Mitarbeiter zu den sechs Beschuldigten zählt. Allerdings seien weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmitglieder betroffen. Die AG habe sich stets an die Kapitalmarktgesetze gehalten.
Keine Führungskraft
Laut Informationen aus dem Grammer-Umfeld gehen die Ermittlungen und Durchsuchungen Anfang Februar auf die Bafin zurück. Der Bankenaufsicht sollen Unregelmäßigkeiten an der Börse Frankfurt aufgefallen sein. Auch bei der Grammer-Übernahme durch das chinesische Unternehmen Ningbo Jifeng im Jahr 2018 soll es demnach Unregelmäßigkeiten in Frankfurt gegeben haben. Wie die Insiderinformationen aus den Übernahmeverhandlungen nach Frankfurt gelangt sein könnten, ist unklar. Im Verdacht steht ein Grammer-Manager. Das Unternehmen stellt sich allerdings hinter den Mitarbeiter: Es gebe keine Anhaltspunkte, "dass es sich bei dieser Person um den 'Tippgeber' handelt." Der Mitarbeiter aus der unteren Management-Ebene habe nie Zugang zu Insiderinformationen besessen.
Gegen die Führungsebene werde nicht ermittelt: "Grammer legt vor allem Wert auf die Feststellung, dass es keinerlei Verdachtsmomente gegen aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Vorstands oder aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats gibt und solche Verdachtsmomente auch nicht gegen aktuelle oder ehemalige leitende Mitarbeiter von Grammer vorliegen", heißt es in einer Mitteilung.
In einer Pressemitteilung zu den Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft auf ein Bußgeldverfahren gegen drei frühere Grammer-Vorstände hingewiesen. Dieses steht aber laut der Grammer-Erklärung nicht in Zusammenhang mit den Insider-Ermittlungen. Das Bußgeldverfahren gehe zurück auf 2017. Damals hatte der Großinvestor Hastor eine feindliche Übernahme der Grammer AG versucht. Der Vorstand wehrte sich gegen die Pläne, während der Übernahmeschlacht gab es deswegen mehre Strafanzeigen durch die Hastor-Anwälten.
Ad-hoc-Meldung schon 2017
Im konkreten Fall geht es um den Vorwurf, dass zwei sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen im ersten Halbjahr 2017 zu spät veröffentlicht worden sein sollen. Die Grammer AG weist diese Vorwürfe zurück. Außerdem liegen die Vorgänge lange vor der Übernahme durch Ningbo Jifeng, und stünden auch nicht in Zusammenhang damit.
Hier widerspricht die Staatsanwaltschaft Frankfurt allerdings. Zwischen dem Bußgeldverfahren und den neuen Insiderhandel-Ermittlungen bestehe ein Zusammenhang, nur deshalb sei auf beide Verfahren auch in ein und derselben Pressemitteilung hingewiesen worden. Weitere Auskünfte zu dem Ermittlungen gab es von der Frankfurter Behörde nicht.
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