Mit einer Novelle des Rettungsdienstgesetzes soll die Stellung der gemeinnützigen Hilfsorganisationen im bayerischen Rettungswesen gestärkt werden. "Der Rettungsdienst muss den Menschen dienen, nicht dem Kommerz einzelner Unternehmen", erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der Vorlage des Gesetzentwurfs im Landtagsplenum.
Der Freistaat nutzt mit der Neuregelung die Spielräume eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019, in dem dieser Ausnahmen von der eigentlich notwendigen europaweiten Ausschreibung für die Notfallrettung und qualifizierte Krankentransporte erlaubt, wenn diese an gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen wie das Rote Kreuz, die Malteser oder die Johanniter vergeben werden.
Künftig bayernweit Tele-Notarzt
In weiteren Punkten regelt das neue Gesetz Anschaffung und Mindeststandards von zusätzlichen Einsatzfahrzeugen für Großschadensereignisse und sichert in diesen Fällen die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte ab. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die flächendeckende Einführung eines Telenotarztes und eines digitalen Notfallregisters geschaffen.
Herrmann erwartet sich davon noch schnellere Hilfe für Unfallopfer und Notfallpatienten sowie eine effizientere Planung und Steuerung von Rettungseinsätzen. Es werde die "präklinische Versorgung auf höchstem Niveau" sichergestellt.
Breite Unterstützung im Landtag
Der Entwurf Herrmanns fand im Landtag breite Zustimmung. Redner mehrerer Fraktionen bemängelten aber, dass die Umsetzung erst jetzt erfolge. Andreas Krahl (Grüne) mahnte an einigen Punkten noch Nachbesserungen an. So müsse die rechtliche Stellung von Ersthelfern vor Ort noch geklärt werden, außerdem fehle gerade in ländlichen Regionen oft noch die Mobilfunkabdeckung als Grundvoraussetzung für den Einsatz des Telenotarztes. Krahl sprach sich auch dafür aus, den Rettungssanitätern vor Ort bis zum Eintreffen eines Notarztes mehr Kompetenzen zu geben. Das würde die Versorgungssicherheit vor allem auf dem Land weiter erhöhen.
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