Bayern
20.04.2020 - 10:52 Uhr

Bayern im Corona-Krisenmodus: Welche Regelungen gelten seit dieser Woche?

Ab heute, 20. April, treten neue Regelungen der Beschränkungen wegen der Corona-Krise in Kraft. Bayern lockert die Verbote leicht. Was ändert sich jetzt – und was in der Zukunft? Ein Überblick.

Kunden stehen am 20. April mit Einkaufswagen in einem Münchener Baumarkt in einer Schlange vor den Kassen an. Ab dem 20.04.2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte in Bayern wieder öffnen. Andere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen erst in einer Woche öffnen. Bild: Sven Hoppe/dpa
Kunden stehen am 20. April mit Einkaufswagen in einem Münchener Baumarkt in einer Schlange vor den Kassen an. Ab dem 20.04.2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte in Bayern wieder öffnen. Andere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen erst in einer Woche öffnen.

Ab 20. April

Ausgangsbeschränkungen

Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen werden bis einschließlich 3. Mai verlängert. Mit einer Änderung: Ab Montag, 20. April, ist im Freien auch der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Das sei besonders für Alleinstehende eine gute Möglichkeit, neben der Familie eine Kontaktperson zu haben, um sich zu bewegen, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Bau- und Gartenmärkte

Bau- und Gartenmärkte dürfen ab Montag, 20. April, wieder öffnen – nach vier Wochen Zwangspause. Größte Sorge des Bayerischen Gärtnereiverbands (BGV): Ein Ansturm von Kunden. „Bitte nicht alle an einem Tag!“, sagte Verbandsgeschäftsführer Jörg Freimuth der dpa.

Krankschreibungen nicht mehr am Telefon

Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich in der Corona-Krise auch weiterhin per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung sollte an diesem Montag eigentlich auslaufen, wird nun aber doch noch einmal bis vorerst 4. Mai verlängert, wie der Vorsitzende des dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, am Montag mitteilte.

Ab 27. April

Masken für Mund und Nase

Bayern führt eine Maskenpflicht in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr ein. Ab Montag, 27. April, wenn auch in Bayern die ersten Geschäfte wieder öffnen, werden dort Mund-Nasen-Masken oder auch Schals Pflicht sein.

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Einzelhandel

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April wieder öffnen – wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen können. Das betrifft laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gut 80 Prozent der Geschäfte in Bayern. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von der Quadratmeter-Grenze ausgenommen. Definitiv geschlossen bleiben allerdings etwa große Möbelhäuser, Kaufhäuser und Shopping-Mals. Söder rechtfertigte dies mit dem ansonsten drohenden Kundenverkehr und Menschen-Ballungen in den Innenstädten.

Schulen

Der Schulbetrieb soll in Stufen wieder aufgenommen werden. Das heißt, dass ab dem 27. April zunächst die Abschlussklassen wieder zurück an die Schulen dürfen – in kleineren Klassen und mit Mindestabstand. Frühestens am 11. Mai sollen dann diejenigen Jahrgänge folgen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Für alle anderen Jahrgangsstufen einschließlich der Grundschulklassen bleiben die Schulen zunächst geschlossen.

Ab 4. Mai

Friseure

Ab dem 4. Mai gibt es in Bayern keinen Grund mehr für einen schlechten Haarschnitt: Insbesondere Friseure sollen ihre Salons dann wieder unter Auflagen öffnen dürfen. Auch hier gilt: Alles nur mit einem klaren Schutzkonzept – etwa durch das Tragen von Masken, ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten und klaren Abstandsregelungen. Das Friseurhandwerk hat dazu nach Angaben Söders schon eine Reihe von "guten Vorschlägen" gemacht.

Gottesdienste

Mindestens bis Ende April werden keine Gottesdienste in Kirchen stattfinden. Danach könnte es aber eine Ausnahme für religiöse Versammlungen geben. Söder sagte: "Die einzige Veranstaltung, die wir ab Mai für möglich halten, sind Gottesdienste." Es sei wichtig, grundrechtlich geschützte Rechte der Religionsausübung wieder zu ermöglichen, sagte Söder. Final sei dies aber noch nicht entschieden.

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Noch ohne konkretes Datum

Gaststätten

Schlecht sieht es weiterhin für Gaststätten und Biergärten aus: Im Gastrobereich gebe es keinen Schutz, es sei schwer, wirklich sinnvoll Abstand zu halten, meinte Söder. "Deswegen wird es auf absehbare Zeit dort keine Veränderungen geben können." Es gebe die leise Hoffnung, dass sich die Lage bis Pfingsten entspannen kann. "Dies ist aber nur eine Hoffnung und noch keine feststehende Aussicht."

Urlaub/Tourismus

Auch für den Sommerurlaub im Ausland sieht Söder schwarz. Dass Urlaub in anderen Ländern im Sommer so leicht möglich sei, schätze er aus gegenwärtiger Sicht eher als unwahrscheinlich ein. Das könnte jedoch bedeuten, dass die Gastronomie und Hotellerie - sofern die Beschränkungen im Inland bis dahin weiter gelockert werden könnten - im Sommer davon profitieren könnten.

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