Bayern
12.05.2021 - 17:34 Uhr

Sofa oder Bollerwagentour? - Diese Regeln gelten am Vatertag

Vor allem junge Männer feiern gerne an Christi Himmelfahrt feucht-fröhlich. Sie müssen heuer aufpassen, dass ihre Rechenkünste nicht leiden: Die Corona-Regeln geben vor, wann, wer und wie viele dabei sein dürfen.

Die Corona-Regeln geben dieses Jahr vor, wie viele Väter den Bollerwagen ziehen dürfen. Archivbild: Peter Steffen
Die Corona-Regeln geben dieses Jahr vor, wie viele Väter den Bollerwagen ziehen dürfen.

Mit Bollerwagen und Bierkasten den Tag vertändeln - eine vielen Männern lieb gewonnene Tradition an Christi Himmelfahrt wird sich auch dieses Jahr an die Corona-Regeln anpassen müssen. Und diese können von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein - je nach aktueller Infektionslage. Was wo gilt, findet sich auf den Internetseiten der Landratsämter oder kreisfreien Städte. Sicher ist jedoch: Den Bollerwagen dürfen selbst im allerbesten Fall nur Menschen aus höchstens drei Haushalten begleiten.

"Wie an den vorhergehenden Feiertagen wird die Polizei verstärkt die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen überwachen und am Vatertag insbesondere an beliebten Ausflugsorten präsent sein», kündigte ein Sprecher des Innenministeriums an. Er appellierte an die Vernunft der Menschen. «Wenn man sich die rückläufigen Infektionszahlen anschaut, wird das Licht am Ende des Tunnels immer größer, und da sollte man nicht auf den letzten Metern durch unvorsichtige Vatertagstreffen neue Infektionswellen lostreten."

Das Wetter könnte dazu beitragen, dass es heuer ruhig zugeht an Christi Himmelfahrt: Der Deutsche Wetterdienst erwartet am Donnerstag viel Regen, in den östlichen Mittelgebirgen und am Alpenrand sogar Dauerregen. Nur in der Westhälfte könnte es zwischendrin ein paar Stunden trocken bleiben.

Doch was ist jetzt konkret erlaubt? Hier die wichtigsten Regeln in Kürze. Dabei gilt, dass Kinder unter 14 Jahren bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitzählen. Das gleiche gilt inzwischen auch für vollständig Geimpfte und vor maximal sechs Monaten erkrankte Genesene. Für diese beiden Gruppen entfallen auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 darf man sich nur mit einer einzigen Person jenseits des eigenen Hausstandes treffen, und spätestens um 22.00 Uhr müssen alle wieder Zuhause sein.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Auch ein Theater- oder Kinobesuch ist dann drin - und der von vielen lang ersehnte Besuch im Biergarten. Allerdings nur mit Terminbuchung, und wenn mehrere Haushalte am gleichen Tisch sitzen, mit negativem Test.

Bei Werten unter 50 öffnen auch Museen, Ausstellungen, Gärten, Schlösser und Gedenkstätten ihre Tore. Kontaktfreie Sportarten dürfen in Gruppen von bis zu zehn Menschen betrieben werden. Bei privaten Treffen bleibt es bis zu einer Inzidenz von 35 bei der "Zwei-Haushalte-Regel" mit maximal fünf ungeimpften Erwachsenen.

Unter einer Inzidenz von 35 dürfen sich bis zu drei Hausstände mit maximal zehn "zählenden" Personen treffen.

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