Cham in der Oberpfalz
19.10.2022 - 11:17 Uhr

Anklage gegen Altenpfleger aus Cham wegen Körperverletzung

Mehrfach waren zu Beginn des Jahres im Landkreis Cham Leichen exhumiert worden. Der Verdacht, die Menschen könnten getötet worden sein, hat sich nicht bestätigt. Trotzdem erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Altenpfleger.

Amtsgericht und Landgericht sind im Justizgebäude in Regensburg untergebracht. Symbolbild: Armin Weigel/dpa
Amtsgericht und Landgericht sind im Justizgebäude in Regensburg untergebracht.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage zum Landgericht Regensburg gegen einen 24-jährigen Altenpfleger wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener erhoben. Wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte, wirft sie dem Angeschuldigten vor einem 68-jährigen pflegebedürftigen Heimbewohner ein Kissen auf den Kopf gedrückt zu haben bis dieser im Gesicht rot anlief. Danach habe der Beschuldigte den Angriff beendet. "Der Geschädigte trug keine bleibenden Verletzungen davon", schreibt die Staatsanwaltschaft. Wie die Behörde weiter mitteilte, hat sie die Anklage bereits Ende September eingereicht.

Der Fall hatte zu Beginn des Jahres für Aufsehen gesorgt, weil Polizei und Staatsanwaltschaft im Landkreis drei Leichen exhumieren ließen. Die Ermittler hatten wegen des Angriffs durch den Beschuldigten auf den 68-Jährigen sowie verschiedener Äußerungen des Pflegers, wonach er alle Menschen umbringen könne, den Verdacht, dass dieser möglicherweise für einige Todesfälle in der Pflegeeinrichtung verantwortlich sein könnte.

15 Todesfälle geprüft

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden deshalb 15 Todesfälle genauer untersucht. In diesem Zusammenhang wurden auch drei Leichen exhumiert und rechtsmedizinisch untersucht. "Der Tatverdacht hat sich bislang jedoch in keinem der weiter untersuchten Fälle erhärtet", heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Die nun erfolgte Anklageerhebung begründet die Staatsanwaltschaft mit dem Beschleunigungsgrundsatz. Der Beschuldigte befindet sich in einstweiliger Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus.

Den Angriff des Beschuldigten vom 1. Februar auf den Heimbewohner bewertet die Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. "Soweit ursprünglich ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum stand, geht die Anklage zu Gunsten des Angeschuldigten davon aus, dass er von einem etwaigen Tötungsversuch freiwillig zurückgetreten ist." Die wird als "strafbefreiender Rücktritt" gewertet. Während des Angriffs des Angeschuldigten auf den Geschädigten war eine Pflegehelferin ins Zimmer gekommen. Sie stoppte den Pfleger durch ihr Zureden. Der Beschuldigte beendete seine potentiell tödlichen Handlungen.

Eingeschränkte Schuldfähigkeit

Nach Angabe der Staatsanwaltschaft hat eine ausführliche forensisch-psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten verschiedene Diagnosen ergeben, die "möglicherweise dazu geführt haben, dass der Angeschuldigte bei Tatbegehung nur eingeschränkt schuldfähig war". Der Altenpfleger habe angegeben, dass er sich "an die Tat lediglich bruchstückhaft erinnern" könne und einen „Aussetzer“ gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Beschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheidet das Landgericht Regensburg.

 
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