Neben den seit diesem Donnerstag geltenden Lockerungen bei der Zuschauerbeschränkung von Kunst- und Kulturveranstaltungen sowie Kinos sind mehr Besucher auch in zahlreichen Freizeiteinrichtungen und Sportstätten erlaubt. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Neufassung der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervor. Demnach dürfen auch Museen und Freizeiteinrichtungen mit bis zu 50 Prozent der maximalen Besucherzahl ausgelastet werden, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Konkret geht es dabei um Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Eishallen, Führungen in geschlossenen Räumen, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken sowie Wettannahmestellen. Im Einzelfall geltende Maskenpflichten sowie die jeweils angeordneten 2G- oder 2G-plus-Zugangsregeln bleiben bestehen.
Mehr Zuschauer auch beim Fußball
Mehr Zuschauer sind auch bei Amateursportveranstaltungen zugelassen. Das bestätigte das Gesundheitsministerium auf Nachfrage. Dort dürfen Stadien - anders als bei großen überregionalen Sportveranstaltungen wie Spielen der Fußball-Bundesliga - ebenfalls bis zu 50 Prozent der maximal möglichen Zuschauer eingelassen werden. Zudem entfällt hier die Sitzplatzpflicht. Gültig bleiben bei kleineren Sportveranstaltungen aber die Abstands- sowie die 2G-plus-Regel und die Maskenpflicht.















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