Dass bei dem aufsehenerregenden Unfall am Montagnachmittag nicht mehr passiert ist, grenzt an ein Wunder: Eine 30-jährige VW-Fahrerin war in Mimbach bei Hahnbach mit ihren neun Monate alten Zwillingen unterwegs, als ein Traktorfahrer sie beim Linksabbiegen übersah und ihren Wagen mit den Zinken seiner abgesenkten Mistgabel durchbohrte.
Zum Glück wurde keiner der drei Insassen ernstlich verletzt, aber der Schock sitzt natürlich tief. Und es werden Fragen laut, ob es überhaupt erlaubt ist, mit der Mistgabel auf Höhe der Autos zu fahren.
Ist es nicht, weiß Polizeihauptkommissar Peter Krämer. "Laut Unfallverhütungs-Vorschrift muss sich die Gabel oberhalb der Fahrerkabine befinden, damit das Sichtfeld nicht blockiert ist. Gleichzeitig müssen die Zinken dabei nach unten gekippt sein, damit niemand aufgespießt wird." Daran hatte sich der Landwirt nicht gehalten, aber es handelt sich dabei ohnehin nur um eine Ordnungswidrigkeit. Unabhängig davon wird der Sachverhalt jetzt aber auch der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Der Grund sind laufende Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil die Fahrerin nach dem Crash über Rückenschmerzen klagte.
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