Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
© dpa-infocom, dpa:260724-99-148105/1












Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.