In Bayern wird es vorläufig keine gesetzliche Verpflichtung für Lebensmittelhändler geben, unverkaufte, aber noch genießbare Ware an gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln zu spenden. Die SPD scheiterte mit einem Antrag dazu im Agrarausschuss des Landtags an CSU, Freien Wählern und AfD. Nicht mehr für den Verzehr geeignete Ware sollte nach den Plänen der SPD entweder zur Produktion von Biogas eingesetzt oder kompostiert werden. Bayernweit werden nach Zahlen des Umweltministeriums jährlich rund 1,3 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Größter Verschwender sind demnach die privaten Haushalte. Die SPD-Abgeordnete Ruth Müller verwies auf gesetzliche Regelungen in Frankreich und Tschechien, wo es gelungen sei, die Wegwerfen noch genusstauglicher Lebensmitteln deutlich zu reduzieren. Mit Freiwilligkeit allein sei das nicht zu schaffen. Dagegen erklärte Petra Högl (CSU) die Zusammenarbeit von Lebensmittelhandel und Tafeln laufe vor Ort gut. Da müsse man "keine Verpflichtung draufsetzen", die nur mehr Kontrolle und Bürokratie nach sich ziehe. Christoph Skutella (FDP) ergänzte, auch der Bundesverband der Tafeln lehne eine gesetzliche Regelung ab. Diesen Wunsch sollte die Politik respektieren.
Nach Angaben des Agrarministeriums sind im bayerischen Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung inzwischen 57 verschiedene Akteure tätig. Einbezogen werde die gesamte Kette vom Erzeuger über den Handel bis zum Verbraucher. Man setze an den Schulen auf Aufklärung, zum Beispiel bezüglich der richtigen Lagerung von Lebensmitteln oder der Verwendung von Produkten mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Diese Waren dürften nicht mehr verkauft werden, seien im Regelfall aber noch nicht verdorben. Müller blieb bei ihrem von den Grünen unterstützten Vorstoß. Wenn es überall so gut laufen würde, wie von der Staatsregierung behauptet, dürften jährlich nicht 1,3 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen werden.
Keine Mehrheit im Ausschuss fand auch ein Antrag der Grünen, den Anteil von Bio-Gerichten in Kantinen staatlicher Einrichtungen binnen zwei Jahren auf 20 Prozent zu erhöhen. Der Staat habe eine Vorbildfunktion, wenn es darum gehe, die Absatzchancen für Bio-Bauern zu erhöhen, sagte Gisela Sengl. Von CSU und Freien Wählern hieß es, es sei unrealistisch, diese Quote per Vorschrift zu erreichen. Die Betreiber der Kantinen hätten oft langfristige Verträge, in die erst bei Neuausschreibungen Vorgaben zum Bio-Anteil eingearbeitet werden könnten. Eine entsprechende Umformulierung des Antrags lehnten die Koalitionsfraktionen und die AfD allerdings auch ab.









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