Spät, sehr spät sind einige Bundestagsabgeordnete aufgewacht und haben sich ihrer Aufgaben erinnert. Schließlich wird das Haushaltsrecht oft als Königsrecht des Parlaments bezeichnet.
Daran haben sich nun Norbert Röttgen und Co. erinnert. Ihre Begründung: "Da der Bund die wesentlichen finanziellen Folgen trägt, muss er mindestens auch Regelungskompetenz für die eigentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhalten." So weit so gut. Gleichwohl hätte der Groschen deutlich früher fallen müssen. Spätestens die Priorisierung der Impfungen hätte durch ein Gesetz geregelt werden müssen. Die Regelung durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist verfassungswidrig. Zu Erinnerung: Bereits 1972 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Verteilung von knappen Studienplätzen eine Verteilung von Lebenschancen ist und diese durch Gesetz geregelt werden muss. Dies gilt umso mehr für die Verteilung des knappen Coronaimpfstoffs. Sie ist letztlich eine Frage von Leben und Tod.
Dass die schwarz-rote Regierungskoalition entsprechende Vorschläge der Opposition ins Leere laufen lies ist ein nicht wieder gut zumachendes Versäumnis. Wenn jetzt aus der Union Einheitlichkeit in der Corona-Bekämpfung gefordert wird zeigt dies nur, dass sie Verfassungsprinzipien ignorieren. Föderalismus führt zu Regulierungsungleichheit. Das ist aus guten Gründen vom Grundgesetz so gewollt.