München
15.06.2020 - 16:57 Uhr

Landtag hofft bei Maskenpflicht auf Einsicht der AfD

Auch im Landtag gilt nun eine Maskenpflicht. Nur ein Personenkreis ist ausgenommen: Die Abgeordneten. Der AfD reicht selbst das nicht.

Eine Infotafel für das Tragen, An- und Ablegen von Mund-Nasen-Schutz hängt an einer Tür des bayerischen Landtags. Bild: Sven Hoppe/dpa
Eine Infotafel für das Tragen, An- und Ablegen von Mund-Nasen-Schutz hängt an einer Tür des bayerischen Landtags.

Wenn die bayerischen Volksvertreter heute zu den ersten Sitzungen nach den Pfingstferien in den Landtag kommen, erwartet sie auf den Fluren ein neues Bild: Überall Menschen mit Mund-Nase-Schutzmasken. In der Pfingstwoche hatte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) auf Anraten von Virologen und in Absprache mit dem Parlamentarischen Geschäftsführern (PGF) der Fraktionen beschlossen, nun doch eine Maskenpflicht für das Hohe Haus einzuführen. Nur die AfD beharrt darauf, sich schon damals dagegen ausgesprochen zu haben - was andere Teilnehmer so nicht in Erinnerung haben.

Drei Ausnahmen

Wie dem auch sei: Es gibt es ohnehin drei Ausnahmen. Die Maskenpflicht entfällt analog der Regelung für die Gastronomie in der Gaststätte und der Kantine des Landtags sowie unter Wahrung der Abstandsregeln in Büros und Sitzungssälen. Für Stirnrunzeln sorgt die dritte Ausnahme: Für die Abgeordneten gilt nämlich nur die "dringende Empfehlung" zum Tragen einer Schutzmaske, keine Pflicht. Manche witzelten schon, die gesetzlich garantierte Immunität der Abgeordneten beziehe sich offenbar auch auf die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus.

Laut Aigner verbirgt sich dahinter aber vielmehr ein juristisches Problem. Denn die in der Bayerischen Verfassung verbriefte Weisungsungebundenheit von Abgeordneten sei mit einer Maskenpflicht nicht vereinbar. Ohne deren Einhaltung dürften Abgeordnete das Landtagsgebäude nicht betreten und würden damit von Sitzungen ausgeschlossen. Weil aber die Teilnahme an Beratungen und Abstimmungen zum Kernbereich ihrer Tätigkeit gehöre, wäre eine Betretungsverbot für Maskenmuffel rechtlich nicht durchsetzbar, erläutert Aigner. Eine Rechtsauffassung, die Fragen offen lässt. Denn nach der Geschäftsordnung können Abgeordnete sehr wohl von Sitzungen und Abstimmungen ausgeschlossen werden, zum Beispiel nach wiederholtem ungebührlichen Verhalten.

Während also Mitarbeiter des Landtags und der Fraktionen sowie Journalisten und Besucher in vielen Bereichen des Landtags eine Maske tragen müssen, bleibt es für die Abgeordneten bei einem Gebot. Hier belehrt Aigner, dass ein Gebot zwar auch eine rechtliche Verpflichtung beinhalte, auf deren Durchsetzung aber verzichtet werde. Sie setze darauf, dass die große Mehrheit der Abgeordneten das Gebot befolgen werde, um die Gesundheit von Kollegen und Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Alles andere wäre "unverantwortlich".

Diesem Appell nicht folgen wird die AfD. Ihr Parlamentarischen Geschäftsführer Christoph Maier hat angekündigt, im "Arbeits- und Verantwortungsbereich der AfD-Fraktion" weder für Abgeordnete noch für Mitarbeiter eine Maskenpflicht einzuführen. So war am Montag der AfD-Flur die einzige weitestgehend maskenfreie Zone. "Es leuchtet nicht ein, warum die strenge Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher gelten soll, nicht aber für Abgeordnete", erklärte Maier. Diesen Widerspruch - der übrigens auch in anderen Fraktionen gesehen, aber für hinnehmbar gehalten wird - trage die AfD so nicht mit. Eigenverantwortung sei gefragt.

München04.06.2020

Aigner überlegt weitere Schritte

Aigner will das Ausscheren der AfD nicht einfach auf sich bewenden lassen. Denn ein Schutz für alle könne nur erreicht werden, wenn jeder bereit sei, eine Maske zu tragen. Für Fälle einer Missachtung der Maskenpflicht behält sich Aigner "weitere Schritte" vor. Möglich sei eine Sondersitzung des Ältestensrates mit der Beratung möglicher Sanktionen bis hin zu Betretungsverboten für Mitarbeiter oder Besucher. Noch aber hofft Aigner auf die Einsichtsfähigkeit aller.

 
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