Die AfD will bayerischen Kommunen per Gesetz das Recht einräumen, bei einer örtlichen Überforderung die Zuweisung von Asylbewerbern zur Unterbringung abzulehnen. Sie hat dazu ein "Asylnotstandsgesetz" in den Landtag eingebracht. Eine Überforderung läge demnach vor, wenn es an entsprechenden Unterkünften fehlt oder die Überlastung der sozialen Infrastruktur und der "lokalen Gemeinschaft" zu befürchten ist. Konkrete Kriterien oder objektiv messbare Voraussetzungen dafür nennt die AfD nicht. "Viele bayerische Kommunen sind durch die illegale Migration überlastet", begründete Jörg Baumann (AfD) den Vorstoß allgemein. Durch das Gesetz werde die kommunale Beteiligung gestärkt und den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, sich gegen die "Zwangszuweisung" von Asylsuchenden zu wehren.
Karl Straub (CSU) sprach dagegen von einem "Gemeindespaltungsgesetz". Es spiele Gemeinden gegeneinander aus, ohne eine Lösung für die Unterbringung Geflüchteter insgesamt zu bieten. Die CSU setze auf Bundesebene alles daran, dass die illegale Zuwanderung rasch ende. Bis dahin brauche es aber eine möglichst gerechte Verteilung der Menschen nach festen Verteilungsschlüsseln. Die genaue Umsetzung obliege den Landkreisen. Nach Einschätzung von Alexander Hold (Freie Wähler) würde der Vorschlag der AfD nicht zu einer fairen Problemlösung beitragen, sondern das unsolidarische Verhalten einzelner Kommunen herausfordern. Die Folgen wären Chaos, Streit und Unfrieden. Diesen Nährboden wolle die AfD dann für ihre politischen Zwecke nutzen. Als untauglich bezeichnete Christiane Feichtmeier (SPD) den Gesetzentwurf. Wenn jede Kommune widerspreche, lasse sich das Unterbringungsproblem überhaupt nicht mehr lösen. Es brauche vielmehr den Willen für gemeinsame, örtlich abgestimmte Regelungen.
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