München
29.01.2025 - 14:45 Uhr

Es geht um den ehemaligen KZ-Steinbruchs – Landtag nur teilweise auf der Seite von Stefan Krapf

Mit gemischten Gefühlen hat der Flossenbürger Stefan Krapf am Mittwoch den Landtag wieder verlassen. Die Abgeordneten folgten seinen Forderungen zur künftigen Gestaltung der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg nur in Teilen.

Im Landtag wurden Forderungen von Stefan Krapf zur künftigen Gestaltung der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg diskutiert. Archivbild: Gabi Schönberger
Im Landtag wurden Forderungen von Stefan Krapf zur künftigen Gestaltung der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg diskutiert.

Die Eingaben zum weiteren Umgang mit dem historischen Steinbruch auf dem Gelände des ehemaligen KZ Flossenbürg sind im Landtag nur teilweise erfolgreich im Sinne des Petenten Stefan Krapf verbeschieden worden. Als positiv erledigt werteten die Abgeordneten im Wissenschaftsausschuss den Wunsch Krapfs, die beiden noch existierenden Krananlagen aus der Nachkriegszeit in die bayerische Denkmalliste aufzunehmen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. "Die Krananlagen sind wichtige Zeugnisse für den Umgang mit den Relikten des Konzentrationslagers Flossenbürg in der Nachkriegszeit. Sie stehen symbolisch für den pragmatisch-verdrängenden Umgang mit der leidvollen Geschichte der Konzentrationslager nach 1945", schrieb das Wissenschaftsministerium in einer Stellungnahme an den Ausschuss.

Keinen Erfolg hatte dagegen die Forderung Krapfs, die Burgruine Flossenbürg zusammen mit dem ehemaligen KZ-Areal in die Liste der "besonders landschaftsprägenden Denkmäler" aufzunehmen. Dies hätte verhindert, dass Pläne zur Errichtung von Windkraftanlagen in gut ein Kilometer Entfernung von dem Steinbruch verwirklicht werden können. Krapf sieht in den Windrädern eine massive Störung des Erscheinungsbildes des Flossenbürger Ensembles. Dem widersprach Berichterstatter Stephan Oetzinger (CSU). "Die Windräder sind deutlich entfernt vom Steinbruch geplant, sie stehen in keiner Sichtbeziehung dazu. Krapf hatte dazu Foto-Animationen erstellt, die einen anderen Schluss zulassen könnten. Allerdings hielt das Wissenschaftsministerium die Montagen für ungeeignet. Diese hätten einen "tendenziös-verfälschenden Charakter".

Denkmal-Debatte

Um die Frage der Einordnung des Ensembles aus Burgruine und KZ-Areal als "besonders landschaftsprägendes Denkmal" entspann sich eine längere Debatte. Oetzinger führte aus, dass die Burgruine zweifelsohne eine "herausragende topographische Lage" habe und eine Art Wahrzeichen für die nördliche Oberpfalz sei. Ihr fehle es aber an der ebenfalls erforderlichen landesgeschichtlichen Bedeutung. Genau umgekehrt verhalte es sich mit dem KZ-Areal. In der Summe reiche das für eine Aufnahme in die Liste der "besonders landschaftsprägenden Denkmäler" nicht aus. Dies werde von zuständigen Behörden und auch von Gedenkstättenleiter Jörg Skriebeleit so gesehen.

Bis auf die AfD schlossen sich dieser Meinung alle Fraktionen an. Nach Ansicht des AfD-Abgeordneten Ulrich Singer stünden Ruine und Steinbruch in einer direkten Sichtbeziehung, was eine denkmalschützerische Aufwertung rechtfertige. "An einem solchen Ort sollte die Verspargelung der Landschaft nicht zugelassen werden", sagte er. Auch Krapf sah eine direkte Beziehung von Ruine und KZ, allerdings aus anderen Gründen. Die hoch über dem Ort thronende Ruine sei "ständiger Begleiter" der KZ-Häftlinge und das erste gewesen, was sie beim Antransport ins Lager gesehen hätten, erklärte er auf Nachfrage im Ausschuss. Vor diesem Hintergrund halte er die Kriterien für die Ausweisung eines besonders landschaftsprägenden Denkmals für "vollkommen willkürlich". Es stelle sich die Frage, warum zum Beispiel die aus seiner Sicht landesgeschichtlich deutlich weniger bedeutsame Altstadt von Pleystein auf der Liste zu finden sei. Oetzinger erklärte dagegen, der Pleysteiner Rosenquarzfelsen sei geschichtlich wie topographisch einmalig in Bayern.

Kritik an Landratsamt Neustadt/WN

Noch nicht entschieden wurde über die Petitionen Krapfs bezüglich der Beseitigung des Abraums an der "Häftlingswand" im Steinbruch und des Bewuchses entlang der "Häftlingstreppe". Diese Punkte sollen voraussichtlich im März noch einmal auf die Tagesordnung kommen, wenn sich dazu Gedenkstättenleiter Skriebeleit aus wissenschaftlicher Sicht geäußert hat. Im Fall der Beseitigung des Abraums müsse zum einen geklärt werden, inwieweit die Verschüttung als Dokument für den die Geschichte ignorierenden Umgang mit NS-Hinterlassenschaften erhalten bleiben solle, erläuterte Oetzinger. Zum anderen seien statische Frage offen. Eventuell könne eine Beseitigung des Abraums eine Einsturzgefahr für Teile der "Häftlingswand" bedeuten.

Bei der Treppe stehe noch eine Stellungnahme Skriebeleits zu deren Einbeziehung in das Gedenkstättenkonzept aus. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums werde eine Beschneiden der Bäume und Sträucher entlang der Treppe im kommenden Herbst angestrebt. Kritik am bisherigen Vorgehen des Landesdenkmalamtes und des für den Beschnitt zuständigen Landratsamtes Neustadt/WN übte die Grüne Sabine Weigand. "Es befremdet mich, dass Bäume in dieser Größe an einem solchen Ort wachsen gelassen werden", sagte sie. Aus Sicht des Denkmalschutzes sei das "grob fahrlässig". Krapf hat inzwischen zwei weitere Petitionen mit Bezug zur KZ-Gedenkstätte Flossenbürg eingereicht. Diese sollen ebenfalls im März beraten werden.

 
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