München
19.03.2024 - 18:13 Uhr

Kein Sternchen mehr: Gender-Verbot an Bayerns Schulen erlassen

An Bayerns Schulen und in staatlichen Behörden ist die Zeit für Gender-Sternchen, Binnen-"I" und Co. abgelaufen. Die Staatsregierung dazu für ihren Zuständigkeitsbereich das angekündigte "Gender-Verbot" erlassen.

Ministerpräsident Markus Söder hatte das Gender-Verbot bereits angekündigt. Jetzt hat es die Staatsregierung für staatliche Behörden und allgemeinbildende Schulen erlassen. Symbolbild: Peter Kneffel/dpa
Ministerpräsident Markus Söder hatte das Gender-Verbot bereits angekündigt. Jetzt hat es die Staatsregierung für staatliche Behörden und allgemeinbildende Schulen erlassen.

Die Staatsregierung hat das von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte Gender-Verbot für staatliche Behörden und allgemeinbildende Schulen in Kraft gesetzt. Damit sind mehrgeschlechtliche Schreibweisen mit Sonderzeichen in der Wortmitte wie Gender-Sternchen, Doppelpunkte oder das "Gender-Gap" im Schriftverkehr von Ämtern und Behörden des Freistaats ausdrücklich unzulässig. Formulierungen wie "Bürgerinnen und Bürger" bleiben aber erlaubt. Es handle sich um eine "klarstellende Ergänzung" der bisher schon geltenden Regeln, hieß es. Für Dienststellen von Landkreisen, Städten und Gemeinden gilt das Gender-Verbot nicht. Die staatliche Vorgabe habe aber eine "starke Signal- und Empfehlungswirkung" auch für kommunale Behörden, erklärte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach der Beschlussfassung des Ministerrats.

An den Schulen gelten die Regeln analog. Auch dort ist die amtliche Rechtschreibung nach den Empfehlungen des Rates für Deutsche Rechtschreibung für alle Organe der Schulen verbindlich. Demnach dürfen Lehrer weder bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien noch bei Prüfungen oder in Elternbriefen Gender-Sprache verwenden. Zuwiderhandlungen können disziplinarrechtlich geahndet werden. Bei der Korrektur von Schülerarbeiten müssen gegenderte Wörter als falsch angestrichen werden, sie werden allerdings bei der Benotung nicht als Fehler gewertet. Das Gender-Verbot gilt auch für Jahresberichte und Veröffentlichungen auf der Schul-Homepage im Internet. Das Kultusministerium wird zudem per Verordnung die Durchsetzung des Verbots für Schulbücher und -medien festschreiben.

An den Hochschulen greift das Gender-Verbot wegen deren wissenschaftlicher Autonomie nicht. Dort soll aber über eine Änderung der einschlägigen Gesetze sichergestellt werden, dass Studierende keinen Nachteil erleiden, wenn sie keine Gender-Sprache anwenden. Herrmann erklärte, mit den neuen Regeln werde es in staatlichen Behörden und Schulen "kein ideologiegetriebenes Sprachoktroy jenseits der anerkannten Regeln der deutschen Rechtschreibung geben". Teile der Bevölkerung seien bezüglich des Genderns mit "missionarischem Eifer" unterwegs und übten moralischen Druck auf Genderunwillige aus. Dem trete man mit dem Verbot zumindest im Einflussbereich des Staates entgegen. Die Linie der Staatsregierung in dieser Frage sei "konsequent, aber mit Augenmaß".

Der Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) begrüßte die Kabinettsentscheidung für die Schulen "weitestgehend". Man habe sich zwar mehr Selbstbestimmung für die Schulen gewünscht, doch immerhin seien weitergehende Verbote ausgeblieben, erklärte BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann. So bleibe der mündliche Sprachgebrauch unangetastet, zudem müssten Gender-Formulierungen in schriftlichen Texten der Schülerinnen und Schüler nicht als Fehler gewertet werden. Fleischmann betonte aber auch, dass es Aufgabe der Schulen sei, auf eine geschlechtersensible Sprache zu achten.

 
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