Bayerns Bürger werden nun doch nicht verpflichtend direkt an den Einnahmen aus der Stromproduktion von neu errichteten Windrädern und Photovoltaikanlagen auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt. Das ergibt sich aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CSU und Freien Wählern zum bereits Ende 2024 von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) vorgelegten Entwurf für ein bayerisches Beteiligungsgesetz. In der Neufassung, die nun vom Wirtschaftsausschuss des Landtags mit den Stimmen der Koalition sowie der SPD gebilligt wurde, beschränkt sich die Beteiligungspflicht auf die Standortkommunen. Anlagenbetreiber können die Bürger aber auf freiwilliger Basis an den Erlösen beteiligen. Von der Zahlungspflicht ausgenommen sind unter anderem Bürgerenergieanlagen.
Nur die Standortkommunen
Nach der Vorlage Aiwangers, die von Teilen der Koalitionsfraktionen, aber auch von zahlreichen Experten als praxisuntauglich eingestuft worden war, sollten die Bürger mit 0,3 Cent je erzeugter Kilowattstunde beteiligt werden. Dies hätte sowohl per Direktzahlung, als auch durch verbilligte Stromtarife oder eine direkte Miteigentümerschaft an der Anlage erfolgen sollen. Die nun beschlossene Regelung sieht vor, dass lediglich die Standortkommunen verpflichtend zu beteiligen sind, mit mindestens 0,2 Cent je Kilowattstunde. Bei einem modernen Windrad entspricht dies jährlichen Einnahmen von bis zu 42 000 Euro in der Gemeindekasse, bei Photovoltaikanlagen mit zehn Megawatt Leistung von bis zu 30 000 Euro.
Steffen Vogel (CSU) sprach von einer „ganz bewussten Entscheidung“ von CSU und Freien Wählern, die Pflichtbeteiligung der Bürger aus dem Gesetz zu nehmen. Diese hätte in der Umsetzung hohen bürokratischen Aufwand und in vielen Fällen eine monatelange Verzögerung oder gar eine Verhinderung des Anlagenbaus bedeutet. „Wir wollen aber, dass die Projekte rasch umgesetzt werden“, betonte Vogel. Er appellierte an die Anlagenbetreiber, den Bürgern freiwillig eine zusätzliche Beteiligung anzubieten, um die Akzeptanz für den Anlagenbau zu erhöhen. Kluge Betreiber würde dies ohnehin tun.
"Maximale Beinfreiheit"
Der Freie Wähler Josef Lausch verwies darauf, dass die Neuregelung den Kommunen „maximale Beinfreiheit bei der Mittelverwendung“ gebe. Anders als im alten Gesetzentwurf könnten die Einnahmen für nahezu alle kommunalen Aufgaben verwendet werden. Lausch nannte beispielhaft die Sanierung öffentlicher Einrichtungen, die Aufwertung des Ortsbildes sowie die Förderung von Kultur- und Freizeitangeboten. Vor allem aus diesem Grund stimmte die SPD dem neuen Beteiligungsgesetz zu. Durch die erweiterte Kommunalbeteiligung könnten alle Bürger durch Verbesserungen im Ort vom Erlös der Energieanlagen profitieren, also auch die, die sich sonst eine finanzielle Beteiligung daran nicht leisten könnten, erklärte Florian von Brunn (SPD). Das Gesetz bekomme damit eine „soziale Komponente“.
Harsche Kritik an der Gesetzesnovelle übten die Grünen. Durch das Streichen der direkten Bürgerbeteiligung werde dem Gesetz das „Herzstück herausgerissen“, urteilte deren Abgeordneter Martin Stümpfig. Er warf den Koalitionsfraktion „Wortbruch“ vor, nachdem Ministerpräsident Markus Söder (CSU) noch im Sommer versprochen habe, an der Beteiligungspflicht werde nicht gerüttelt. Die Beteiligung der Kommunen allein werde die gewünschte Akzeptanzsteigerung nicht bringen, zumal den Kommunen auch noch der rechtliche Hebel aus der Hand geschlagen werde, gegenüber den Betreibern auf eine Entschädigung von mehr als 0,2 Cent zu pochen. „Für die Kommunen heißt das künftig. Friss Vogel oder stirb“, klagte Stümpfig. Einen Gesetzentwurf der Grünen mit erweiterten Beteiligungsansprüchen für Kommunen und Bürger lehnte der Ausschuss mit breiter Mehrheit ab.
Neben den Grünen votierte auch die AfD gegen die von den Regierungsfraktionen eingebrachte Neufassung des Beteiligungsgesetzes, allerdings aus ganz anderen Gründen. Florian Köhler (AfD) mutmaßte, dass die Kosten für die Beteiligung von den Anlagenbetreibern auf den Strompreis aufgeschlagen würden. Die Vorteile für die Standortkommunen müssten folglich von allen Stromkunden bezahlt werden.



















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