München
30.11.2022 - 13:49 Uhr

Neue Förderrichtlinien für Sportvereine

Bayerische Sportvereine sollen künftig schneller und einfacher an Fördergelder kommen. Durch die neue Förderrichtlinie bekommen die Verbände ab dem kommenden Jahr auch mehr Entscheidungsfreiheit.

Sportvereine in der Oberpfalz dürfen sich freuen. Ab kommenden Jahr wird es für Fördergelder weniger Papierkram geben. Symbolbild: Guenter Uschold
Sportvereine in der Oberpfalz dürfen sich freuen. Ab kommenden Jahr wird es für Fördergelder weniger Papierkram geben.

Für die bayerischen Sportvereine und -verbände gelten ab dem kommenden Jahr neue Förderrichtlinien. Neu eingeführt wird eine "zielorientierte Budgetförderung", die in einigen Bereichen die bisherige, mit großem Verwaltungsaufwand verbundene Einzelfallförderung ablösen soll. Das kündigte der im Innenministerium für die Sportförderung zuständige Ministerialrat Florian Kosatschek im Innenausschuss des Landtags an. Wichtigste Ziele der Reform seien die Vereinfachung des Fördervollzugs und eine Flexibilisierung des Mitteleinsatzes. Die wichtigsten Förderbereiche wie die Vereinspauschale oder die Unterstützung des vereinseigenen Sportstättenbaus blieben dabei erhalten. Die neuen Richtlinien sollen zunächst bis Ende 2025 gelten.

Nach Angaben Kosatscheks werde man vor allem auf Wunsch der Vereine und Verbände die Förderrichtlinien verschlanken und anwenderfreundlicher machen. So werde eine Festbetragsfinanzierung als Regelförderung eingeführt, was die Abwicklung einfacher mache. Zudem werde weitgehend auf Kostenpauschalen umgestellt. Damit reiche künftig eine Bestätigung für die Mittelverwendung aus, die aufwändigen Verwendungsnachweise würden entfallen. Kernstück der Reform sei aber die "zielorientierte Budgetförderung". Diese löse die "kleinteiligen Fördertatbestände" ab, sorge für weniger Bürokratie und mache die Mittelverteilung transparenter. Künftig könnten die Verbände weitgehend selbst darüber entscheiden, wofür sie die Förderung einsetzen. Diese müsse allerdings mit staatlich gesetzten Zielen wie Nachhaltigkeit, Gewaltprävention und Diskriminierungsfreiheit im Einklang sein, betonte Kosatschek.

 
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