Neumarkt i. d. Opf.
14.06.2023 - 15:11 Uhr

Bewässerungsverbot erlassen

Kaum Regen seit Mai. Wegen der anhaltenden Trockenheit und der nötigen Arbeiten zur Neufassung der Quelle Hausheim hat die gemeinde Berg (Landkreis Neumarkt) ein Bewässerungsverbot erlassen.

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der nötigen Arbeiten zur Neufassung der Quelle Hausheim hat die gemeinde Berg (Landkreis Neumarkt) ein Bewässerungsverbot erlassen. Bild: Yui Mok
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der nötigen Arbeiten zur Neufassung der Quelle Hausheim hat die gemeinde Berg (Landkreis Neumarkt) ein Bewässerungsverbot erlassen.

Die Gemeinde Berg (Kreis Neumarkt) gibt auf ihrer Internetseite ein Bewässerungsverbot bekannt. Hintergrund des Verbots ist der derzeitige Wassermangel sowie die zurzeit laufenden Arbeiten zur Neufassung der Quelle Hausheim. Derzeit sei die "Versorgung mit Trinkwasser gefährdet".

Zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser ist ab Donnerstag, 15. Juni 2023, die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke verboten:

  • Befüllung von privaten Pools und Planschbecken
  • Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z. B. in Gärtnereien, Baumschulen etc.)
  • Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
  • Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
  • Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen

Von den Beschränkungen ausgenommen sind die Ortsteile Haslach, Gspannberg, Kleinvoggenhof, Rührersberg, Reichenholz, Bischberg und Mauertsmühle: Die Wasserversorgung dieser Ortsteile erfolgt über die Zweckverbände „Pettenhofener Gruppe“ und „Hammerbachtalgruppe“ sowie über die Gemeinde Burgthann.

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Oberpfalz14.06.2023
 
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