Oberpfalz
20.06.2025 - 11:58 Uhr

Hohe Waldbrandgefahr: Luftbeobachtung in der Oberpfalz angeordnet

Aufgrund der derzeit hohen Waldbrandgefahr wird für die Oberpfalz eine Luftbeobachtung angeordnet. Die Bevölkerung wird zur Vorsicht aufgerufen, um Brände zu vermeiden.

Luftbeobachter helfen, Waldbrände frühzeitig zu entdecken. Angesichts der Trockenheit hat die Regierung der Oberpfalz für die Zeit vom 21. bis 23. Juni Luftbeobachtungen angeordnet. Archivbild: Houschka
Luftbeobachter helfen, Waldbrände frühzeitig zu entdecken. Angesichts der Trockenheit hat die Regierung der Oberpfalz für die Zeit vom 21. bis 23. Juni Luftbeobachtungen angeordnet.

Wegen der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr hat die Regierung der Oberpfalz in Abstimmung mit der Außenstelle Pielenhofen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg eine Luftbeobachtung besonders gefährdeter Gebiete in der Oberpfalz angeordnet. Diese Maßnahme läuft von Samstag, 21., bis Montag, 23. Juni, und umfasst die nördliche, mittlere, östliche und westliche Oberpfalz.

Flugroute und Maßnahmen

Die Flugroute für die Luftbeobachtung in der Region Oberpfalz-Mitte beginnt und endet am Flugplatz Schmidgaden und führt über Wolfsbach, Hausen, Illschwang, Kleinfalz, Irlbach, Weiherhammer, Oberviechtach, Rötz, Bruck, Klardorf und Neukirchen. Start und Ziel für die Route Oberpfalz-Nord ist der Flugplatz Weiden-Latsch. Geflogen wird über Moosbach, Plößberg, Rosall, Wernersreuth, Kemnath und Pressath. Bei ergiebigen Niederschlägen können die Luftbeobachter nach eigenem Ermessen die Aktion abbrechen oder räumlich einschränken, teilt die Regierung der Oberpfalz mit.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen. Offenes Feuer und Rauchen seien strikt zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden. Beim Parken sei darauf zu achten, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.

Hintergrund:

Die Verhaltensregeln

  • Rauchverbot in Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober
  • Keine Zigarettenkippen aus dem Autofenster werfen
  • Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter)
  • - Fahrzeuge wegen der heißen Katalysatoren nicht auf leicht entzündbarem Untergrund parken
  • Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge nicht auf Wiesen und Waldwegen abstellen
  • - Müll vermeiden, da weggeworfene Gegenstände wie Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen Brände verursachen können
Diese Meldung ist aus Informationen der genannten Organisation oder Behörde und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.
 
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