Welche Regelungen gelten in den Gotteshäusern aller Glaubensgemeinschaften?
Auch in Kirchen, Synagogen oder Moscheen machen sich die Lockerungen bemerkbar. So wurde der Abstand zwischen den Teilnehmern von zwei auf 1,50 Meter verringert. Dadurch können nun mehr Menschen teilnehmen. Unter anderem dürfen Angehörige eines Hausstands, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Angehörige eines weiteren Hausstands nebeneinander sitzen. Die Maske können die Gottesdienstbesucher abnehmen, sobald sie sich auf ihrem Sitzplatz befinden.
Darf ich mit meiner Familie oder mit Freunden auf öffentlichen Plätzen feiern und grillen?
Das Grillen auf öffentlichen Plätzen ist derzeit noch verboten, teilte das Innenministerium mit.
Ab wann können Krabbelgruppen oder Seniorentreffs wieder stattfinden?
Laut dem Innenministerium sind Versammlungen erlaubt, wenn die Veranstaltung nur von einem absehbaren Personenkreis besucht wird. In Innenräumen sind bis zu 50 Personen, draußen sogar bis zu 100 Menschen erlaubt. Wichtig ist, dass die Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegen. Wo immer es möglich ist, sollte der Mindestabstand eingehalten und sollten die Hygieneregeln beachtet werden.
Ab wann können Messen und Kongresse wieder stattfinden?
Abhängig vom Infektionsgeschehen sollen Messen und Kongresse ab dem 1. September wieder möglich sein. Wie das Innenministerium auf seiner Internetseite mitteilt, steht auch hier Gesundheit und die Eindämmung der Pandemie an erster Stelle. Der Ministerrat will in den nächsten Tagen ein grobes Hygienekonzept für Veranstalter erarbeiten.
Wir würden gerne in Biergärten singen und musizieren. Ist das wieder möglich?
Seit dem 15. Juni ist das Musizieren in Biergärten wieder erlaubt. „Instrumentalisten könnten eine Maske tragen“, sagte ein Mitarbeiter der Corona-Hotline. „Singen ist ebenfalls möglich.“ Er empfiehlt einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu den Gästen im Biergarten. Die Regelungen der Gastronomie müssen auf jeden Fall eingehalten werden.



















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