Oberpfalz
23.06.2020 - 17:53 Uhr

Saunen dürfen wieder öffnen – Leserfragen [Teil 65]

Die 65. Ausgabe der Leserfragen klärt, ob alle Saunen wieder öffnen dürfen und ob Vereine ein Ferienprogramm auf die Beine stellen können.

Auf den Aufguss müssen Saunafreunde nicht verzichten. Bild: Andreas Gebert/dpa
Auf den Aufguss müssen Saunafreunde nicht verzichten.

Kann ein Verein ein Ferienprogramm auf die Beine stellen, wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

Ja, sagt ein Mitarbeiter der Corona-Hotline. Er hält eine solche Veranstaltung für möglich, da der Teilnehmerkreis bekannt ist. Mit einer Teilnehmerliste, Mindestabstand und der Einhaltung der Hygieneregeln ist eine Durchführung möglich.

Dürfen alle öffentlichen Saunen öffnen oder nur die in Hotels?

Der Deutsche Sauna-Bund bezieht sich auf die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und schreibt folgendes: Saunen zählen zu den Freizeiteinrichtungen und können geöffnet werden. Der Betreiber muss ein Hygienekonzept erstellen. Pro zehn Quadratmeter darf sich eine Person aufhalten. In den Saunakabinen gilt der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Sitzplätzen. Diese müssen markiert werden. Die Besucher müssen auf einer Unterlage sitzen. Ab 60 Grad Celsius dürfen Saunen betrieben werden. Aufgüsse finden ohne Aufgussverteilung („Wedeln“) statt.

Gilt der Mindestabstand auch auf privaten Festen und Veranstaltungen?

Diese Frage kann derzeit nicht genau beantwortet werden. „Die Regelungen für eine private Veranstaltung werden erst in den nächsten Tagen bekannt gegeben“, erklärte ein Mitarbeiter der Corona-Hotline auf Nachfrage. In Wirtshäusern und Kirchen müssen die dort geltenden Regeln eingehalten werden. Zum Beispiel sind in Gotteshäusern die Sitzplätze markiert.

Anders als zuletzt berichtet, kann die Maske abgesetzt werden, sobald man auf dem vorgegebenen Platz in der Kirchenbank sitzt.

Ist eine Wanderung mit Einkehr und Busfahrt möglich?

Aktuell gibt es keine Obergrenze mit wie vielen Personen im Freien Sport gemacht werden kann. Wichtig ist, dass alles kontaktfrei stattfindet und der Mindestabstand eingehalten wird. Bei einer Einkehr in einem Wirtshaus sind die Regelungen der Gastronomie einzuhalten. Gruppenreisen mit dem Bus sind seit Montag innerhalb Bayerns wieder möglich. Während der gesamten Fahrt gilt die Maskenpflicht. Ist das Ziel der Reise in einem anderen Bundesland oder im Ausland müssen die dortigen Regeln beachtet werden.

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