Oberpfalz
09.06.2020 - 17:24 Uhr

Quarantäne für Schwedenrückkehrer – Leserfragen [Teil 58]

Mit Regelungen im Freizeitsport und den Einreisebestimmungen nach Kroatien befasst sich die 58. Ausgabe der Leserfragen

Die Altstadt von Dubrovnik wird bald wieder mit Touristen gefüllt sein. Wer nach Kroatien reist, sollte sich zuvor online anmelden. Bild: Andrea Warnecke/dpa
Die Altstadt von Dubrovnik wird bald wieder mit Touristen gefüllt sein. Wer nach Kroatien reist, sollte sich zuvor online anmelden.

Die Regelungen im Freizeit- und Rehasport wurden zuletzt am 8. Juni gelockert. Daraus ergeben sich neue Fragen. Die 58. Ausgabe der Leserfragen gibt Antworten zu Jugendfußballcamps, Urlaub in Kroatien und Regelungen in Altenheimen.

Wissen Sie, wann mit Lockerungen in Alten- und Pflegeheimen zu rechnen ist?

Pflege- und betreuungsbedürftige Menschen gehören zu den besonders gefährdeten Personengruppen und bedürfen deshalb eines besonderen Schutzes, schreibt ein Ministeriumssprecher des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage. Die Besuchsregeln gelten auch weiterhin. Senioren dürfen demnach einmal täglich von einer Person, aus einem festgelegten Personenkreis, für eine Stunde Besuch empfangen. Die Einrichtungen müssen die Besucher notieren. Die Einrichtungen dürfen im Rahmen des Hausrechts auch strengere Regeln aufstellen, schreibt das Ministerium. Eine mögliche Lockerung für Alten- und Seniorenheime ist vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängig. Oberstes Ziel sei es die Bewohner und die gesamte Einrichtung vor einer Infektion zu schützen.

Ich habe gehört, dass für Rückkehrer aus Schweden eine Quarantänepflicht gilt, stimmt das?

Das ist richtig. Wer derzeit aus Schweden nach Bayern zurückkehrt, muss sich "unverzüglich in die eigenen Wohnung begeben und dort 14 Tage bleiben", teilte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums mit. Zudem ist das Gesundheitsamt zu informieren. Der Grund für die Quarantänepflicht ist, dass es in Schweden in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Infizierte pro 100000 Einwohnern gegeben hat.

Wir fahren Anfang Juli nach Kroatien. Was müssen wir beachten?

Wie sich die Regelungen in den kommenden Wochen verhalten, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Die kroatische Grenze ist für deutsche Staatsangehörige geöffnet. Touristen müssen bei der Einreise die Dauer des Aufenthalts und Kontaktdaten hinterlegen. Um Wartezeiten an der Grenze zu verringern, können sich Reisende vorab online beim kroatischen Tourismusministerium anmelden.

Wie viele Personen dürfen in Indoorsportstätten trainieren?

Die Anzahl der zulässigen Personen in einer Sporthalle orientiert sich an der Hallengröße. An einem Gruppentraining dürfen maximal 20 Personen teilnehmen, schreibt der Bayerische Landes-Sportverband auf seiner Internetseite. Zudem dürfen Gruppen nur maximal 60 Minuten trainieren. Die Mund-Nase-Bedeckung ist in geschlossenen Räumlichkeiten, beim Durchqueren der Eingangsbereiche, bei der Entnahme der Sportgeräte und in den Sanitäreinrichtungen zu tragen.

Ab wann können wir die Umkleidekabinen für unsere Fußballspieler freigeben?

Derzeit steht noch kein konkretes Datum zu Öffnung von Umkleiden und Duschen fest. Das schreibt das Innenministerium. Eine Lockerung ist vom weiteren Pandemiegeschehen abhängig.

Dürfen sportbezogene Feriencamps für Kinder und Jugendliche stattfinden?

Ab dem 8. Juni sind zum Beispiel Fußballcamps für Kinder und Jugendliche erlaubt. Allerdings gelten auch hier die bekannten Hygieneregeln. Egal ob innen oder draußen, dürfen bis zu 20 Kinder teilnehmen. Voraussetzung ist eine kontaktlose Ausübung. Sich aus der Entfernung Bälle zuschießen, Elfmetertraining oder Fitnessübungen sind erlaubt. Auf ein Abschlussturnier muss aber verzichtet werden.

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