Klassentreffen ermöglichen, sich mit Menschen zu treffen, die man Jahre, teils Jahrzehnte nicht mehr gesehen hat. Ob diese Treffen stattfinden können und was für Kartenspiele gilt, klärt die 59. Ausgabe der Leserfragen.
Wann öffnet die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Weiden wieder?
Ab Montag, 15. Juni, sind die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd, unter eingeschränkten Bedingungen, wieder geöffnet. Auch der Reha-Fachberatungsdienst empfängt wieder Kunden, zudem sind sozialmedizinische Begutachtungen wieder möglich, schreibt die Rentenversicherung auf Nachfrage. Wichtig zu Wissen: Termine in den Beratungsstellen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (0800 1000 480 15) und nur ohne Begleitperson möglich. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist ebenfalls zu tragen. Zusätzlich stellte die Rentenversicherung Online-Dienste und eine Videoberatung zur Verfügung.
Wir haben für Anfang Juli ein Klassentreffen mit 20 Personen organisiert. Kann das stattfinden?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten werden. Aktuell gelten die Kontaktbeschränkungen und ein Versammlungsverbot. In Wirtshäusern müssen die Hygieneregeln der Gastronomie eingehalten werden, auch sind dort derzeit keine Gruppenreservierungen für mehrere Tische möglich. Wie sich die Regelungen entwickeln werden, ist unklar.
Ist Schafkopfspielen im Biergarten wieder möglich?
"Schafkopf- bzw. Kartenspiele waren noch nie verboten", erklärt Frank-Ulrich John vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband. An erster Stelle steht immer die Einhaltung des Mindestabstands und der Hygieneregeln. Dazu gehört auch langes und häufiges Händewaschen. Auch die Regelungen in den Wirtshäusern müssen unbedingt beachtet werden. So dürfen unter anderem nur Menschen die sich gesund fühlen und keine Anzeichen einer Erkrankung zeigen, die Gaststätte betreten.
Dürfen wir auch als Gruppe ohne Vereinszugehörigkeit wandern gehen und danach im Wirtshaus einkehren?
"Alle kontaktlosen Sportarten können im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen durchgeführt werden", erklärt eine Mitarbeiterin der Corona-Hotline. Diese Regelung gilt seit dem 8. Juni. An erster Stelle muss die Einhaltung der Abstandsregeln und der Hygienemaßnahmen stehen. Für den Wirtshausbesuch müssen die Regeln der Gastronomie eingehalten werden.
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