Die am Dienstag beschlossenen Lockerungen werfen neue Fragen auf. Regelungen für Veranstaltungen und Versammlungen sind besonders Vereinen wichtig. Aber auch für Trauungen und Zeltplätze ergeben sich neue Möglichkeiten. Antworten auf Leserfragen Teil 62.
Welche Regelung gilt für Veranstaltungen und Versammlungen?
Das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot gilt in Bayern weiterhin. Ab Montag können geplante Veranstaltung bzw. Versammlung stattfinden, „wenn sie sich nicht an ein beliebiges Publikum richten“. Wird die Versammlung nur von einem absehbaren und bekannten Personenkreis besucht kann diese durchgeführt werden.
Vereinssitzungen, Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage,, oder Schulabschlussfeiern sind ab Montag mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt.
Was müssen die Vereinsmitglieder beachten, wenn sie an einer Sitzung teilnehmen?
Wie die Regelungen für Jahreshauptversammlungen, Vereinssitzungen andere Versammlungen im Detail aussehen kann, Stand heute, nicht gesagt werden.
Nach Aussage der Corona-Hotline wird mit genauen Regelungen, wie der Maskenpflicht oder dem Mindestabstand, nächste Woche gerechnet.
Beziehen sich die neuen Lockerungen auch auf Fahrgemeinschaften?
Ja. Fahrgemeinschaften können ohne Einschränkungen gebildet werden. Das Innenministerium empfiehlt, aber dringend das Tragen einer Maske, wenn Personen aus einem weiteren Hausstand mitfahren.
Dürfen wir eine Vorstandschaftssitzung abhalten?
Ab dem 22. Juni können Vereinssitzungen mit bis zu 50 Personen stattfinden.
Wie viele Personen dürfen, jetzt durch die Lockerungen, bei einer standesamtlichen Trauung dabei sein?
Dazu gibt es keine feste Regelung, erklärt der Kemnather Standesbeamte Martin Graser. Jedes Standesamt legt für sich selbst die Anzahl der Personen fest, die das Trauzimmer betreten dürfen. Die Personenzahl ist von der Raumgröße abhängig. Paare sollen sich beim jeweiligen Standesamt informieren.
Ist das Zelten auf einem Campingplatz wieder erlaubt?
Mit den am Dienstag beschlossenen Lockerungen ist auch das Zelten auf Campingplätzen wieder möglich. Grund ist die Öffnung der gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen.
Auf dem Campingplatz in Trausnitz dürfen Gäste ab dem 1. Juli ihre Zelte aufschlagen, erklärt Geschäftsführer Bernhard Neumann auf Nachfrage.
Der Campingplatz auf dem Freizeithugl in Großbüchlberg hat bereits für Urlauber mit Kleinbussen und Zelten geöffnet.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.