Weiden in der Oberpfalz
16.06.2020 - 17:42 Uhr

Fahrradprüfung fällt aus – Leserfragen [Teil 61]

Die am Dienstag beschlossenen Lockerungen haben auch Auswirkungen für Schafkopffreunde. Die Fahrräder vieler Grundschüler, müssen aber vorerst stehen bleiben.

Auf die praktische Verkehrserziehung und die anschließende Fahrradprüfung müssen Grundschüler, in diesem Jahr, verzichten. Bild: Maurizio Gambarini/dpa
Auf die praktische Verkehrserziehung und die anschließende Fahrradprüfung müssen Grundschüler, in diesem Jahr, verzichten.

Am Montag wurde der Präsenzunterricht auch für alle übrigen Jahrgangsstufen wieder aufgenommen. Ob nun die praktische Fahrradprüfung stattfinden kann und wie sich die Lockerungen für Schafkopffreunde auswirken, klärt die 61. Ausgabe der Leserfragen.

Warum findet der praktische Teil der Verkehrserziehung an den Grundschulen in diesem Schuljahr nicht mehr statt?

Die Schulen dürfen den Präsenzunterricht erst nach und nach wieder aufnehmen, schreibt das Kultusministerium. Aus Infektionsschutzgründen wurde entschieden, die praktische Verkehrserziehung und die Fahrradprüfung nicht mehr durchzuführen.

Verkehrserzieher der Polizei können von den Schulen allerdings angefragt werden um zum Beispiel den Toten Winkel zu demonstrieren. Die Verkehrserziehung ist aber auch für den Präsenzunterricht oder fürs „Lernen zu Hause“ geeignet, so das Ministerium.

Wie werden die Beiträge für die Mittagsbetreuung erstattet?

Der Freistaat Bayern möchte Eltern für die Monate April, Mai und Juni von den Kosten für die Mittagsbetreuung entlasten, erklärt das Kultusministerium. Das gilt dann, wenn in diesen Monaten keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen werden konnte.

Die jeweiligen Träger der Mittagsbetreuung können einen Antrag auf zusätzliche Fördermittel stellen. Die erhaltenen Gelder sollen dann an die Eltern zurücküberwiesen werden.

Aktualisierung: Wann können wir wieder schafkopfen? Kann ein Johannisfeuer im eigenen Garten stattfinden?

In der Pressekonferenz am Dienstag verkündete die Staatsregierung weitere Lockerungen. Antworten der vergangenen Tage können deshalb neu beantwortet werden.

Ab dem 17. Juni dürfen sich Schafkopffreunde aus verschiedenen Hausständen wieder treffen. Die bisherige Regelung ließ nur Personen aus zwei Haushalten zu. Stammtische dürfen sich im öffentlichen Raum, als Gruppe mit bis zu 10 Personen, treffen. Wer in seinem Garten ein Johannisfeuer abbrennen möchte, braucht sich über einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung keine Gedanken machen. Stattdessen soll laut Staatskanzlei die Personenzahl „unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt“ werden.

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