Von Jürgen Umlauf
Die SPD im Landtag fordert eine Klarstellung der neuen Klausel zur Zuverlässigkeitsüberprüfung von an Großveranstaltungen im Bereich Sport und Kultur beteiligten Personen im Polizeiaufgabengesetz (PAG). Der kurzfristig von den Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler in das Gesetz eingefügte Paragrafen 60a "strotzt nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen", erklärte der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold. Dem Wortlaut nach könne der polizeiliche Sicherheitscheck nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Besucher betreffen. Der Münchner Rechtsprofessor Mark Zöller bezeichnete die Regelung als "in dieser Form nicht verfassungskonform".
Nach der neuen Gesetzesvorschrift, die noch abschließend vom Landtag gebilligt werden muss, soll die Polizei bei "Anlässen, die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind", personenbezogene Daten von Personen erheben und einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen dürfen. Damit soll unter anderem vermieden werden, dass mögliche Gefährder als Mitarbeiter oder externe Dienstleister Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen bei Sport- oder Kulturveranstaltungen erhalten. Arnold hält das für grundsätzlich richtig. Allerdings lasse das Gesetz völlig offen, wer genau mit welchen Daten überprüft werden dürfe und welche Veranstaltungen betroffen seien. Auch seien keine Kriterien zur Feststellung der Zuverlässigkeit genannt. Dies ermögliche eine für Betroffene nicht zumutbare Willkür.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies die Vorwürfe zurück. Diese gingen "an der Faktenlage vorbei". Von den Überprüfungen seien weder Besucher noch Zuschauer von Großveranstaltungen betroffen, sondern nur Mitarbeiter und Hilfskräfte mit deren Einwilligung. Es handle sich dabei um keine neue Befugnis, sondern um eine Klarstellung der geltenden, bislang nur über eine Generalklausel im PAG geregelten Rechtslage, betonte Herrmann. Der Umfang der Überprüfungen sei auf das "absolut erforderliche Maß beschränkt". Arnold erklärte dazu, Herrmanns Aussagen stünden nicht im Einklang mit dem Gesetzestext. "Wenn Minister Herrmann das so meint, wie er es sagt, dann soll er das genauso ins Gesetz schreiben", sagte Arnold.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.