München
03.02.2022 - 19:08 Uhr

Quarantäne für Schülerinnen und Schüler nur in besonderen Fällen

An bayerischen Schulen wird Quarantäne nur noch in Ausnahmefällen angeordnet. Die Gesundheitsämter stellen deshalb die Kontaktpersonenermittlung im Fall positiver Tests unter Schülerinnen und Schülern ein.

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler in Bayern müssen nur noch in bestimmten Fällen in Quarantäne. Symbolbild: Sebastian Kahnert/dpa
Positiv getestete Schülerinnen und Schüler in Bayern müssen nur noch in bestimmten Fällen in Quarantäne.

Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Ausführungsbestimmungen für die am Dienstag vom Ministerrat beschlossene Neuregelung der Regeln für Quarantäne und Distanzunterricht an den Schulen veröffentlicht.

Demnach wird es Quarantäneanordnungen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler ohne Genesenenstatus geben. Möglich sei dies durch das "besonders hohe Schutzniveau", das mit den regelmäßigen Testungen, der Maskenpflicht und den Vorgaben des Rahmenhygieneplans erreicht werde, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Voraussetzung ist, dass sich positiv getestete Kinder und Jugendliche unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Eine Anordnung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich. Alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse oder des Kurses nehmen weiter am Präsenzunterricht teil. Allerdings werden für sie die weiteren Testintervalle verkürzt: An den folgenden fünf Tagen nach dem erkannten Positivfall wird täglich getestet. Sollte ein weiterer Infektionsfall auftreten, beginnt die Fünf-Tage-Frist neu.

Quarantäne nicht automatisch

Die Schulleitung kann nach wie vor Distanzunterricht anordnen, wenn die Hälfte einer Klasse oder eines Kurses infiziert ist. Negativ getestete Schülerinnen und Schüler befinden sich dabei ausdrücklich nicht automatisch in Quarantäne. Je nach den individuellen Umständen kann das Gesundheitsamt jedoch alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen. In Quarantäne müssen dann aber nur ungeimpfte Personen, die auch keinen Genesenenstatus haben. Diese können sich nach fünf Tagen freitesten.

Sicherheitseinbußen sieht das Gesundheitsministerium mit der Neuregelung nicht verbunden. "Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Verzicht auf eine Kontaktpersonenermittlung und -quarantänisierung nicht zu einem explosionsartigen Anstieg von Infektionsfällen in Schulen führt", heißt es in dem Schreiben.

Piazolo gibt sich zuversichtlich

Sollten Eltern, die selbst oder ihre Kinder an einer Vorerkrankung leiden, dennoch Sorgen wegen einer Ansteckung haben, bestehe für betroffene Schülerinnen und Schüler eine schulrechtliche Beurlaubungsmöglichkeit.

Trotz aller Probleme und Herausforderungen durch die Pandemie ist laut Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) die bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung gesichert. Vor dem Bildungsausschuss des Landtags räumte er allerdings "Engpässe in bestimmten Bereichen" ein. Zum Schuljahresbeginn hätten aber alle Lehrerstellen besetzt werden können. Die Vergrößerung von Klassen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung schloss er aus. Eine Anhebung der Klassenhöchststärke würde Schulen vor allem in ländlichen Regionen in Existenznöte bringen, weil dann viele kleine wohnortnahe Klassen nicht mehr gebildet werden könnten.

München01.02.2022
 
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