Angesichts der auch an den bayerischen Schulen steigenden Zahl mit Covid-19 infizierter Schülerinnen und Schülern hat die Staatsregierung verbindliche Vorgaben für den Übergang einzelner Klassen in den Distanzunterricht gemacht. Demnach wird eine Klasse künftig für fünf Tagen nach Hause geschickt, wenn mindestens die Hälfte der Schülerinnen und Schüler positiv auf das Virus getestet ist. Quarantänefälle werden dabei nicht eingerechnet. Ein Zurücktesten in den Präsenzunterricht ist nach dem fünften Tag möglich.
In Kitas sollen die Kinder einer Gruppe bereits bei einer Infektionsquote von 20 Prozent nach Hause geschickt werden. Begründet wird dies damit, dass in Kitas keine Maskenpflicht bestehe und sich kleine Kindern nicht impfen lassen könnten.
Schulleiter müssen Abweichen begründen
Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sprach mit Blick auf die Schulen von einer "Soll-Bestimmung". Schulleitungen, die Klassen trotz einer Infektionsquote von 50 Prozent im Präsenzunterricht ließen, müssten dies gegenüber der Schulaufsicht genauso begründen wie in Fällen, in denen bereits bei einer niedrigeren Positiv-Quote auf Distanzunterricht umgestellt werde. Die Neuregelung sorge an den Schulen situationsangepasst für Klarheit.
Nach Piazolos Angaben können derzeit drei Prozent der Schülerinnen und Schüler wegen eines positiven Corona-Tests nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, weitere 2,9 Prozent befänden sich bei jeweils leicht steigender Tendenz in Quarantäne.
Gesundheitsamt entscheidet über Quarantäne
Unverändert bleibt dagegen die Vorgabe, dass ausschließlich die Gesundheitsämter über Quarantänefälle entscheiden. Das bedeutet, dass positiv getestete Schülerinnen und Schüler sich automatisch in häusliche Isolation begeben müssen, Kontaktpersonen aber weiter in den Unterricht gehen, bis deren Testergebnis vorliegt oder das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet. Piazolo sagte, Ausgangspunkt aller Überlegungen sei ein "hohes Schutzniveau" an den Schulen. Man habe dort ein "engmaschiges Sicherheitsnetz gespannt".
Holetschek erwägt eigene Regelung der Impfpflicht
Unterdessen hat Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nicht ausgeschlossen, bei der ab 16. März greifenden Impfpflicht für Medizin- und Pflegeberufe einen eigenen bayerischen Weg zu gehen oder gar den Vollzug der Regelung vorläufig auszusetzen. Er forderte den zuständigen Bund auf, rasch für übersichtlichere und verständlichere Vollzugsregeln zu sorgen.
"Wir dürfen nicht sehenden Auges in eine Vollzugsproblematik kommen", sagte Holetschek unter Verweis auf die bislang komplexen Vorgaben für die Impfstatusüberprüfung und die Möglichkeiten zur vorübergehenden Weiterbeschäftigung nicht geimpfter Medizin- und Pflegekräfte zur Gewährleistung der Patientenversorgung. Die Lasten der Umsetzung dürften nicht vollständig auf die ohnehin unter enormen Druck stehenden Gesundheitsämter abgeschoben werden.

















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