Regensburg
29.10.2021 - 15:51 Uhr

Hinweise auf mögliche Fälschungen von Impfnachweisen unter Schülern

Regensburger Schüler sollen Covid–Impfzertifikate gefälscht haben, indem sie Impfpässe von bereits Geimpften verwendet haben. Die Polizei ermittelt und warnt die Eltern.

Impfpass mit den Eintragungen für die Corona-Impfung. In Regensburg gab es einen Hinweis, dass Schüler Impfpässe gefälscht hätten. Symbolbild: Andreas Arnold/dpa
Impfpass mit den Eintragungen für die Corona-Impfung. In Regensburg gab es einen Hinweis, dass Schüler Impfpässe gefälscht hätten.

Die Kriminalpolizei Regensburg ermittelt wegen eines Verdachts hinsichtlich des Fälschens von Impfnachweisen unter Schülern. Eltern wird daher geraten, das Gespräch mit ihren Kindern zu suchen.

Laut Pressemitteilung erhielt die Polizei einen Hinweis, dass sich möglicherweise Schüler einer Regensburger Berufsschule digitale Impfzertifikate ausstellen lassen. Hierzu sollen sie am Impfpass einer geimpften Person die Heftklammern gelöst und die Doppelseite mit den Covid-19 Impfungen herausgetrennt haben. Danach hätten sie das dann in den Impfpass einer nicht geimpften Person eingefügt.

Diese nicht geimpfte Person hätte so die Möglichkeit, sich mit dem Impfpass in einer Apotheke ein digitales Zertifikat und so fälschlicherweise einen Impfnachweis in der Covid-App oder der Corona-Warn-App, welches sie als „geimpft“ ausweist, zu verschaffen.

Die Polizei warnt vor dieser Vorgehensweise. Sie bittet auch Eltern, zu diesem wichtigen Thema das Gespräch mit ihren Kindern zu suchen und diese zu sensibilisieren. Denn dadurch wird laut der Polizei der Fortschritt zur Bekämpfung der Pandemie und damit die Gesundheit vieler gefährdet.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich nicht nur derjenige strafbar macht, der einen Impfnachweis für sich fälscht oder verwendet, sondern auch derjenige, der ihn hierbei unterstützt – zum Beispiel indem er seinen Impfpass zur Verfügung stellt.

Im oben geschilderten Fall ermittelt die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg wegen des Verdachts der „Urkundenfälschung“ beziehungsweise „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Die Strafandrohung hierfür liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg weist darauf hin, dass diese Delikte keinesfalls von geringer Bedeutung sind. „Die Täter werden vielmehr konsequent und mit Nachdruck verfolgt.“, so der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Markus Pfaller.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz20.10.2021
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.