Die Ware kam letztlich nie an. Aber sie war vermutlich schon unterwegs. Abgehörte Telefongespräche weisen auf einen Autounfall hin, der sich gleich zu Beginn der Tour aus der Türkei in die Oberpfalz ereignete. Die Heroin-Päckchen waren in einem Nobelwagen verbaut.
Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Gerhard Heindl sieht in dem 69-jährigen Bosnier den Vermittler des Geschäfts. Er bot im Sommer 2015 in Kroatien einem Kontaktmann die Ware an. Dieser vermittelte ihm interessierte Kundschaft in Weiden. Was der Angeklagte nicht ahnte: Der Kontaktmann arbeitete als "Vertrauensperson" für das Zollfahndungsamt München, und der Kunde war ein "nicht offen ermittelnder Zollbeamter".
Dies macht das Verfahren knifflig. Von der "Vertrauensperson" sind nicht einmal die Personalien bekannt. Seine "Führerin" beim Zollfahndungsamt legte eine Sperrerklärung des Bundesfinanzministeriums vor. Der Tippgeber vom Balkan sei in Lebensgefahr, wenn seine Identität aufflöge. Gegen diese Sperrerklärung protestiert Verteidiger Thomas Bäumler. "Es ist zwingend notwendig, die Vertrauensperson zu hören." Ohnehin sei für sein Dafürhalten einseitig ermittelt worden: "Man glaubt das, was man glauben will." Der Angeklagte sagt, er sei zur Tat überredet worden, was unzulässig wäre.
Das Gericht geht davon aus, dass die Initiative allein vom Angeklagten ausging. Dies bestätigten zwei Undercover-Ermittler als Zeugen, die bei Vorbesprechungen in Weiden dabei waren. Der Bosnier ließ sich die Garage zeigen, in der die Ware ausgebaut werden sollte. Er orderte das passende Werkzeug. Er kündigte 10 Kilo mit 70 Prozent Wirkstoffgehalt an. Preis: 230000 Euro. Staatsanwalt Heß findet den Begriff "Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" beinahe "verniedlichend": 10 Kilogramm überschreiten den Grenzwert um das 4666-fache.
Der Angeklagte redete sich vor Gericht wortreich heraus, den "großen Kriminellen" nur gespielt zu haben. Er sei kein Dealer, nur ein Glücksspieler, der auf den Vorschuss aus war. Das Gericht nahm ihm den "Bluff" nicht ab. Dazu passen auch die Telefonate mit Hintermännern nicht, in denen eifrig über die Lieferung des "Zeugs" diskutiert wird. Heindl: "Es gibt eindeutige Hinweise auf ein reales Geschäft."
Es ist nicht der erste Scheinkauf, den die Zollfahndung nach Weiden verlegt (es gibt hier einen Dienstsitz) und der vor dem Landgericht Weiden mehrjährige Haftstrafen nach sich zieht: 2016 gab es 10 bzw. 11 Jahre für drei Männer, die den Ermittlern zwei Kilo Crystal auf den Parkplatz eines Weidener Cafés lieferten. 2017 gab es acht Jahre für einen 48-Jährigen, der einem V-Mann 15 Kilo Heroin anbot.













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