Von einem Schöffengericht in Schwandorf war ein Mann (30) im Dezember 2022 zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Zu den ihm gemachten Vorwürfen hatte er geschwiegen. Doch angesichts mehrerer Indizien, darunter auch eine DNA-Spur, zeigten sich die Richter von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Nach ihrer Auffassung stand es fest, dass er in der Nacht zum 13. September 2021 im Schwandorfer Kreuzbergviertel Feuer an zwei Autos und einem Kleinbagger legte. Außerdem brannte eine Thujenhecke. Den Schaden schätzte die Polizei später auf über 30 000 Euro. Der mutmaßliche Täter hatte seinen Wohnsitz in Tatortnähe, er wurde im Rahmen erster Ermittlungen festgenommen.
Zusammen mit seinem Verteidiger Franz Schindler legte der 30-Jährige Berufung gegen den Schwandorfer Richterspruch ein und erfuhr beim Amberger Landgericht: "Wenn es ein Geständnis gibt, könnte es weniger werden. Denkbar ist aber auch eine Anhebung der Strafe bei weiterem Schweigen." Im Zusammenhang mit diesen Hinweisen hob der Kammervorsitzende Peter Hollweck hervor, dass "an Bewährung nicht zu denken ist." Die in der Berufungsinstanz verhängte Haftstrafe pendelte sich nun bei zwei Jahren und drei Monaten ein. Der zum Zeitpunkt der Brandlegungen unter Alkohol stehende Schwandorfer muss sie absitzen.
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