(jum) Die Landtags-SPD stützt sich auf den Europarechtsexperten Professor Christian König von der Universität Bonn. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass der Erwerb der GBW mit ihren rund 33 000 - vielfach sozial gebundenen - Wohnungen durch den Freistaat von der EU nicht verboten war, sondern beihilferechtskonform hätte gestaltet werden können. Selbst das von der Staatsregierung befürchtete neuerliche Beihilfeverfahren, das nach deren Einschätzung unkalkulierbare Folgen für die Landesbank gehabt hätte, wäre laut König "vollständig vermeidbar" gewesen.
König verwies bei der Vorstellung seines Kurzgutachtens in München auf die in anderen Fällen mit beihilferechtlicher Relevanz "bewährte Treuhändertechnik". So hätte ein vom Freistaat eingeschalteter unabhängiger Wirtschaftsprüfer auf der Grundlage von Marktwertgutachten ein Kaufangebot für die GBW abgeben können. So hätte die EU-Kommission "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nicht einmal ein beihilferechtliches Vorprüfverfahren eingeleitet. Und selbst, wenn es ein neues Beihilfeverfahren gegeben hätte, wäre das für die Landesbank nicht existenzgefährdend gewesen. "Da wäre nichts angebrannt", sagte König. Der SPD-Abgeordnete Volkmar Halbleib folgerte, dass es "weder rechtlich noch faktisch" ein von der EU ausgesprochenes Kaufverbot gegeben habe. "Der Freistaat konnte kaufen, er wollte nicht", urteilte Halbleib. Anders lautende Behauptungen des damaligen Finanzministers Markus Söder seien falsch.
Den Schaden hätten nun die GBW-Mieter mit Kündigungen und Mieterhöhungen zu tragen. Die GBW war 2013 zum Höchstgebot an ein von der Augsburger Patrizia AG angeführtes Investorenkonsortium gegangen. Der CSU-Landesbankexperte Ernst Weidenbusch zeigte sich von Königs Gutachten "nicht beeindruckt" und zog dessen Kompetenz in Zweifel.
König vertrete zwar häufig Mandanten in beihilferechtlichen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), scheitere mit seinen Argumenten aber oft "krachend". Einmal hätten die EuGH-Richter seine Einlassungen als "abstrus" bezeichnet. Er kenne keinen Fall, bei dem das "angeblich bewährte Treuhänderverfahren" erfolgreich gewesen sei, so Weidenbusch. Auf Nachfrage nannte König Verkaufsverfahren diverser Sport- und Kultureinrichtungen. Ungeachtet dessen blieb Weidenbusch aufseiten der Feststellung aus dem Untersuchungsausschuss, wonach die EU ein "faktisches Kaufverbot" ausgesprochen habe.













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