München
11.01.2022 - 11:44 Uhr

Umfrage: Bayern wollen keinen XXL-Landtag

72 Prozent der Bayern sind für Maßnahmen, um eine weitere Aufblähung des Landtags zu verhindern. Die FDP sieht sich bestätigt, die Zahl der Stimmkreise zu verringern. Aber spielt auch die CSU mit? Deren Wähler haben eine klare Meinung.

Ein aufgeblähter Landtag. Aktuell sind 205 Abgeordnete drin, obwohl die bayerische Verfassung nur 180 vorsieht. Archivbild: Sven Hoppe/dpa
Ein aufgeblähter Landtag. Aktuell sind 205 Abgeordnete drin, obwohl die bayerische Verfassung nur 180 vorsieht.

Die FDP sieht sich durch eine repräsentative Umfrage in ihrer Forderung bestätigt, die Zahl der Stimmkreise in Bayern zu verringern, damit ein immer größer werdender Landtag verhindert wird. Demnach sprechen sich 72 Prozent der Bürger dafür aus, Maßnahmen zur Vermeidung eines "XXL-Landtags" in Bayern zu ergreifen. Nur 14 Prozent sind dagegen, der Rest hat dazu keine Meinung. "Die Politik täte gut daran, diese Einschätzung der Bürger nicht einfach in den Wind zu schlagen", kommentierte der FDP-Abgeordnete Alexander Muthmann das Ergebnis.

Nach seinen Worten handelt die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wähler mit ihrer Weigerung, das Wahlrecht entsprechend zu ändern, "völlig abgekoppelt auch von der eigenen Wählerschaft". Laut Umfrage stimmen 77 Prozent der CSU- und sogar 79 Prozent der FW-Wähler dem FDP-Vorschlag zu. Dieser sieht vor, schon zur Landtagswahl 2023 die Zahl der Stimmkreise von derzeit 91 auf 80 zu reduzieren. Dies hätte laut Muthmann eine "zumindest spürbar bremsende Wirkung" auf die sich abzeichnende erneute Vergrößerung des Landtags.

Die bayerische Verfassung sieht 180 Mandate als Regelgröße vor, wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten hat der Landtag aktuell aber 205 Abgeordnete. Sollte die CSU - wie jüngste Umfragen vermuten lassen - 2023 erneut bei den Zweitstimmen einbüßen und gleichzeitig fast alle Direktmandate gewinnen, könnte sich sie Zahl der Abgeordneten auf über 230 erhöhen. Die FDP will nun rasch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechts präsentieren. Um für die Landtagswahl 2023 noch wirksam zu werden, müsste eine Neufassung vor der Sommerpause verabschiedet werden.

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Tirschenreuth18.11.2021
 
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