22.06.2018 - 13:37 Uhr

Watten wieder "legal"

Das Kartenspiel ist weiterhin als Glücksspiel eingestuft, allerdings ist es auch bayerisches Brauchtum.

Beim Preiswatten darf es wieder um Geld gehen. Allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Gabi Schönberger
Beim Preiswatten darf es wieder um Geld gehen. Allerdings nur unter bestimmten Auflagen.

(msh) Watt-Turniere sind gerettet, es darf wieder um Geld gespielt werden, unter bestimmten Voraussetzungen. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat zusammen mit dem Staatsministerium des Innern und Integration die Regelung geprüft. Ziel war dabei "bayerisches Brauchtum zu bewahren und zu pflegen", teilt ein Sprecher des Justizministeriums mit. Unter folgenden Voraussetzungen sind Watt-Turniere mit Einsatz erlaubt:

Es darf sich um keine gewerbsmäßig durchgeführten Veranstaltungen mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht für den Veranstalter handeln.

Watt-Turniere dürfen nicht regelmäßig wiederkehrend mit geringem zeitlichem Abstand veranstaltet werden; beispielsweise von Vereinen ein- bis zweimal jährlich durchgeführte Veranstaltungen können als unproblematisch angesehen werden.

Die ausgelobten Preise haben sich in einem für Watten als Traditionsspiel, bei dem der Unterhaltungscharakter im Vordergrund stehen soll, angemessenen Rahmen zu halten. Geldpreise bis 200 Euro für den Erstplatzierten, 100 Euro für den Zweitplatzierten und 50 Euro für den Drittplatzierten oder vergleichbare Sachpreise stellen die oberste Grenze dar.

Spieler sind vor unangemessen hohen Verlusten zu schützen. Deshalb ist der Spieleinsatz für das gesamte Watt-Turnier auf 15 Euro pro Spieler gedeckelt.



 
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